• Moin Moin


    Wie man hier lesen kann , angeln noch recht viele auf Raubfisch. Aber bei uns in Niedersachsen , daef man das nun bis zum 1.Mai nicht mehr.


    Meine Frage:
    Gilt das nur für Niedersachsen + die anderen Bundesländer , oder sind die des Schwarzangler ^^ ?



    MfG
    $hadow

  • Hi, $hadow,


    jedes Bundesland hat andere Fischereigesetze.
    In Bayern gelten nach AVFiG folgende Schonzeiten und Schonmaße:


    Hecht : 15. Feb. bis 15. April ; 50 cm
    Zander : 15. März bis 30. April; 50 cm


    Vereinsintern können je nach Gewässer Schonmaße aber erhöht und Schonzeiten verlängert werden.

  • Zitat

    Oder komplett gestrichen werden


    Sicher? Wozu wurden dann die Gesetze gemacht?
    In Bayern ist nur eine vereinsinterne Verschärfung der Gesetze möglich; nicht aber deren Aufhebung.

  • Aus Hegegründen sind Sondergenehmigungen möglich!


    Wir haben auch ein Gewässer, das vor ein paar Jahren angepachtet wurde, in dem der Hecht ohne Schonzeit und -mass entnommen werden kann und soll.


    Ausnahmen bestätigen, wie in allen Fällen, die Regel!


    Grüße aus München,
    Peter

  • Da muss ich Dich leider Enttäuschen!


    In unserem Verein gibt es lediglich in einem Gewässerabschnitt Tageskarten.
    Das ist ein ca. 300m langer Bach (Auslauf der Osterseen), der ab der Fischtreppe zu den Seen bis an die Mündung des Starnberger Sees reicht.
    In diesem Bach wird nicht besetzt, da sich die Bestände aus dem Starnberger See erneuern.
    Es ist im Frühjahr immer wieder ein Schauspiel, wenn die Fischschwärme zum ablaichen den Bach zur Fischtreppe hochziehen.
    Da eigentlich sämtliche Fischarten, die im See vorkommen in den Bach ziehen (gewaltige Karpfen, kapitale Barben, auch Waller und Salmoniden) ist er mein Lieblingsgewässer, das ich in unserem Verein befische.


    Grüße aus München,
    Peter

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