Doubs Schweiz Kanton Jura - Dokumente für Gastkarte

  • Hallo Leute,


    ich interessiere mich für einen Trip an die Doubs im schweizerischen Kanton Jura.


    Gastkarten gibt es wohl. Was aber muß ein deutscher Gastangler an Papieren für den Erwerb einer Gastkarte in der Schweiz mitbringen?


    Deutsche:
    Sportfischerprüfung?
    Lebensfischereischein?
    Beides?
    Gar nichts - in der Schweiz kann man immer ohne Prüfung angeln?



    Wer kennt sich rechtlich aus?


    Vielleicht war auch schon mal jemand da und kann ein paar anglerische Tipps zum gewässer geben. Bin für alles dankbar!


    Guß und Dank i. V.!

  • In der Scheiz ist immer und alles Kantonal verschieden.
    Jahresfischereischein brauchst du ganz bestimmt nicht.
    In einigen Kantonen braucht man die Fischerprüfung, genannt Sportfischerbrevet. Meines Wissens ist es für Touristenkarten aber kaum erforderlich, sondern höchstens für Jahrespatente. Mitbringen kann jedoch nicht schaden.
    Allerdings musst du aufpassen, weil in den ersten und letzen 2 wochen der Saison keine Gastkarten ausgegeben werden. Also so Mitte september wär dann Sense. Ebenfalls sehr wichtig: keine Widerhaken, nicht Waten (keine Wathosen tragen!), keine vernickelten oder goldenen Haken!

  • Das ist schon mal eine gute Info, danke!


    Anfang September würde also noch passen.


    Zu den Haken: Ist es ok, wenn man als deutscher einfach seine Widerhaken plattkneift? Es wäre sicher sehr mühsam, alle Fliegen und Kunstköder durch fabrikmäßig widerhakenlose Haken zu tauschen. Ich denke, technisch und vom Sinn her wäre es ja das gleiche.


    Wie sieht es mit der Verwendung von Drillingen aus? Da müßte man ja zumindest beim Spinngerät doch neue/Einzelhaken montieren, wenn keine Drillinge erlaubt sind.


    Nochmals danke und Gruß

  • Wie Til schon sagte ist bei uns in der Schweiz alles kantonal gelöst, jedoch wenn es heist keine Widerhaken, dann ist es meistens so, dass abgedrückte Haken meistens zugelassen sind.
    Zu der Frage wegen den Drillingen, kann ich dir keine Antwort liefern, dies kann, aber auch nicht der Fall sein, dass diese verboten sind.
    Auf jeden Fall würde ich sämtliche Watkleidung wie von Til empfohlen im trockenen lassen, sonst geht es zur Kasse.
    Und bitte bitte, sei ein bisschen nachsichtig mit den getigerten Doubsforellen, sie sind einzigartig uns sollten auch dementsprechend so behandelt werden. Danke ;)


    Bericht in der Petri Heil Zeitschrift:
    http://www.petri-heil.ch/artikel.asp?artikelID=374


    Bild von einer Doubsforelle:
    http://www.petri-heil.ch/showIMG.asp?BildID=1068

  • Ja, die Doubsforellen sind schon wahre Schönheiten. Schade, daß sie wegen der Kraftwerke keine rosige Zukunft zu haben scheinen ...


    Meinst Du mit nachsichtig, ist "catch und release" bei den Doubsforellen üblich?


    Sind Watstiefel auch verboten, oder nur Wathosen?


    Gruß und danke nochmals

  • Ich meinte mit Nachsicht einfach nicht alle Doubs Farios zu entnehmen die gefangen werden ;-)
    C+R ist in der Schweiz noch nicht verboten ausser temporär für Fische welche anscheienend etwas dezimiert werden müssen.

  • Nachtrag: Watkleidung ist dafür bestimmt das Wasser zu druchqueren oder damit im Wasser zu verweilen, ergo wird dies beim Kontolleur vermutlich auch als Versuch gedeutet damit im Wasser zu fischen. Daher solltest du Vorsicht walten lassen. ;-)

  • Also Drillinge sind erlaubt und beim Waten werden glaub ich hüftstiefel toleriert. Kenn auch Guides (naja einen) die sogar mit Wathosen ohne Latz unterwegs sind. das betreten des Gewässers ist glaub zeitabhängig. bestimmt im Frühling wärhend der Äschenlaichzeit oder Kieslaichern allgemein verboten.

  • Ich habe ein "Reglement für die Ausübung der Fischerei im Jura" gefunden.
    Stand 6.2.2007.


    Dort stehen ein paar Infos. Allerdings sind einige Angaben für mich auch etwas verwirrend.


    Was z.B. heißt "behändigen" im Gegensatz zu fangen?


    Patent Egli und Hecht zu 50 CHF ist eine Jahreserlaubnis nur auf Hecht und Barsch?


    Patent Elritze zu 28 CHF ist eine Jahreserlaubnis nur auf Elritze?


    Demnach kann man mit allen anderen Patenten alle Fische fangen? :?: 8)

  • Ich habe ein "Reglement für die Ausübung der Fischerei im Jura" gefunden.
    Stand 6.2.2007.


    Dort stehen ein paar Infos. Allerdings sind einige Angaben für mich auch etwas verwirrend.


    Was z.B. heißt "behändigen" im Gegensatz zu fangen?


    Patent Egli und Hecht zu 50 CHF ist eine Jahreserlaubnis nur auf Hecht und Barsch?


    Patent Elritze zu 28 CHF ist eine Jahreserlaubnis nur auf Elritze?


    Demnach kann man mit allen anderen Patenten alle Fische fangen? :?: 8)

  • Behändigen = Fisch fangen und dem Gewässer entnehmen.
    Wenn du einen Fisch fängst heisst es ja nicht das du ihn dem Gewässer entnimmst (Schonzeit / Schonmass).
    Das mit den Patenten hast du meiner Meinung nach richtig entziffert.

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