Beiträge von andal

    @ Spaik:


    Hat ein 18-10er Chromnickelstahl in China eine andere Spezifikation als in der EU? Was lässt Dich glauben, diese Messer seien objektiv schlechter?


    Nur weil sie aus China kommen!? :lol:

    Es kann durchaus möglich sein, dass für dieses Gewässer kein Fischereirecht vergeben ist. Trotzdem hat es einen Eigentümer. In dem Fall kannst Du dein Vorhaben allerdings knicken. Wenn es nicht gerade eine nichtige Pfütze ist, dann hat es einen Grund, warum kein Recht vergeben wurde und keine Fischerei betrieben wird.

    In den Landratsämtern/Kreisdirektionen wird im Referat für Jagd und Fischerei ein Verzeichnis geführt, in dem alle Fischrechte aufgeführt sind. Mit der, möglichst genauen, Angabe der Gemarkung kann man da die Rechtsinhaber ausfindig machen. Jedenfalls klappt das hier unserem LRA recht gut und sogar per Telefon. Keine Ahnung, wie kooperativ andere Ämter sich zeigen. ;)

    Wikipedia meint:


    "Der Tauwurm (Lumbricus terrestris) oder auch Aalwurm ist noch vor dem Kompostwurm (Eisenia foetida) die bekannteste und verbreitetste Art der heimischen Regenwürmer (Lumbricidae). Er ist zwischen 12 und 30 Zentimeter lang, und sein Körper ist vorne rot und hinten blass. Der Tauwurm lebt in Wiesen und Gärten, gräbt bis zu drei Meter tiefe Gänge und durchwühlt den Boden sehr intensiv."

    Zitat von BigBass

    Brauche ideen will das Coolste Belly Boat aufm See haben...


    Vom Tieferlegen würde ich vielleicht vorerst noch Abstand nehmen. :lol:


    Wie wäre es mit einem Schirmhalter, Rutenhalter, Halterungen für das Kaffeegeschirr... Positionslampen, Signalhorn, Fotostativ für die Videokamera...? ;)

    Zitat von Deckert

    Aber Vorsicht ist geboten, die Orginal Sovik Wirbel sind aus V2A Stahl gemacht, und es gibt mittlerweile ne menge billig Nachbauten die überhaupt nix taugen.


    Diesen Umstand kann man sich ganz einfach als Anzeiger für Qualität zu Nutze machen. Sobald es von einem Teil eine billige Kopie gibt, kann man, i.d.R. davon ausgehen, dass das Original etwas taugt. Wer kopiert schon Ladenhüter!? ;)


    Gerade bei so vermeintlich unscheinbaren Dingen, wie eben Wirbeln, oder Einhängern, zu sparen rächt sich meist bitterböse durch Abrisse, oder Fischverluste!

    Fox... ist doch ganz einfach. Wessen Brot ich esse, desse Lied ich singe! Ganz abgesehen davon, dass es sich ja auch wirklich um erstklassige Ware handelt. Stünde dort, oder bei einem erfolgreichen Raubfischangler Shimano, dann wäre der Grund der gleiche, aber käme dann auch die Kritik?


    Wenn man von einem Hersteller, oder Grossisten, vorzüglich mit Gerät beliefert wird, dann ist es auch mehr als legitim, das zu erwähnen!

    Man nehme einen stinknormalen Watgürtel, ein Stück Plastikrohr, eventuell noch zwei Blindnieten, etwas Werkzeug und ggf. noch einen Karabiner als Einhänger für weiteres Gepäck. Fertig ist der Lack. Das Teil ist praktisch, aber kaufen würde ich es mir nicht. Selbst ist der Mann! ;)

    Bei aller Liebe zur Sparsamkeit, aber die 15,- ¤ für eine ordentliche Quetschhülsenzange sollten schon drin sein. Gerade beim Vorfach finde ich das an der verkehrten Stelle geknickert. Besonders bei feinen Stahlgeflechten macht sich die Haltbarkeit der Verbindungen gegenüber einer Allerweltszwickzange deutlich bemerkbar. ;)

    Ich kann mich täuschen, aber ich vermute, die Fische wurden in Holland gefangen, wo C&R nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht, tielweise gefordert ist.


    C&R ist als Vorsatz in der Tat in Deutschland nicht gestattet. Trotzdem ist es nicht verboten, einen gefangen, nicht unter besonderem Schutz stehenden Fisch wieder freizulassen. Das verlangt aber nach besonderen Bedingungen, b.z.w. manchmal recht spitzfindigen Ausreden (z.B. "unerwünschter Beifang"). Leider ist da immer noch ein rechtlich sehr wackeliges Gebäude, das dringend einer Reformierung in Richtung eigenverantwortlicher Entscheidung des Anglers verlangt.


    Wobei man aber eines in aller Deutlichkeit sagen muss. In keinem einzigen deutschen Landesfischereigesetz steht die Forderung, das alle gefangen und nicht besonders geschützten Fische zu töten seien. Das ist eine absolute Scheisshausparole! Diese Fische sind sinnvoll zu verwerten. Nicht mehr und nicht weniger.


    Das kann also auch bedeuten, dass ein Angler einen großen Hecht, der Verwertung als Laichfisch zuführt; ihn unversehrt und unverzüglich wieder zurücksetzt. Zudem fordert das Bundestierschutzgesetz, dass ein vernünftiger Grund vorliegen muss, wenn ein Wirbeltier getötet werden soll. Einen kapitalen Hecht, mit dem Bauch voller Laich zu töten ist nicht vernünftig!