c+r ist kein definierter Begriff, daher kann man die Frage so nicht beantworten (jeder Angler versteht scheinbar was andres drunter - vom grundsätzlichen zurücksetzen bis zur selektiven Entnahme), mit ein Grund dafür dass verschiedene Organisationen sich das zu Nutze machen um Angler zu diffamieren.
Das zurücksetzen von Fischen ist grundsätzlich erlaubt (der vernünftige Grund zum Angeln ist der Verzehr von Fischen), es gibt kein einziges Gesetz/Urteil, das besagt man müßte jeden Fisch abschlagen um diesem vernünftigen Grund gerecht zu werden.
Im Gegenteil, es wird ja sogar von Anglern gefordert, Fische zurück zu setzen (Schonzeit, Mindestmaß etc.).
Daraus könnte man ableiten, wenn für untermaßige Fische oder in der Schonzeit gefangene das zurücksetzen verlangt wird (wenn sie also dabei kein übermäßiges oder sich wiederholendes Leiden in der Schonzeit/bei Untermaß "erleiden"), dass dies dann auch gilt/zu gelten hat, wenn ein Angler aus einem nachvollziehbaren Grund einen Fisch zurücksetzt wenn er maßig oder außerhalb der Schonzeit gefangen wurde. Z. B. wenn man einen Einpersonenhaushalt hat und so einen 5 Kilo - Zander nicht sinnvoll verwerten kann.
Und solange es dazu kein genau geregeltes Gesetz und/oder ein Grundsatzurteil eines höherenb Gerichtes gibt, liegt es bei jedem einzelnen Angler wie er das handhabt und in wie weit er bereit ist das notfalls bis vor höhere Gerichte durchzufechten.
Zu beachten dabei wäre aber das sofortige und schonende Zurücksetzen, denn dazu gibt es Urteile (hältern im Setzkescher, übermäßig lange Fotosession mit einem Karpfen etc.).
Es wurde also niemand wegen des zurücksetzens verurteilt, sondern deswegen weil er die Fische nicht umgehend und schonend zurückgesetzt hat!!