Beiträge von Thomas

    Die offiziellen Zahlen laut ivw (kann jeder auf der Seite von denen nachgucken):


    Quartal 02/06
    Der Blinker verliert sowohl bei verkaufter Auflage wie bei den Abonnenten zum Vorquartal:
    Verkaufte Auflage von 77.612 auf 75.633 (-2,55%)
    Abonnenten von 35.775 auf 35.713 (-0,17)


    Auch Fisch und Fang verliert im Vergleich zum Vorquartal an verkaufter Auflage, kann aber weiter bei den Abonnenten zulegen, hat damit auch mehr Abonnenten als der Blinker:
    Verkaufte Auflage von 63.912 auf 61.444 (-3,52%)
    Abonnenten von 36.763 auf 37.180 (+ 1,13)

    Ich muss mal die Nummer/Namen raussuchen, weil ich für ne Recherche vor erst ca. 4 Wochen mit dem Fischereireferenten des Landes Niedersachsen telefoniert hatte und er mir auch bestätigt hat, dass man keinen Schein/Prüfung in Niedersachsen von Gesetzes wegen braucht.


    Werd mich drum kümmern.

    Fischereierlaubnisschein, Fischereischein


    § 57
    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

    Die Landesregierung wollte den Fischereischein ganz abschaffen und hat deswegen Gespräche mit den Verbänden gesucht.


    VDSF wollte damit nix zu tun haben, DAV hat die Abgrenzung Friedfisch/Raubfisch durchgesetzt.


    Liegt also an den Verbänden mit der Abgrenzung, nicht an der Regierung.

    Das ist umso unverständlicher da man laut Gesetz in Niedersachsen gar keinen Schein/Prüfung braucht :-)

    Wenn man davon ausgeht dass man selber gesetzeskonform angelt, hat meine eine Kontrolle ja nicht zu fürchten, angelt man selber nicht gesetzeskonform, ist es ein bisschen scheinheilig von anderen die Prüfung zur Einhaltung der Gesetze zu verlangen:-)))


    Grundsätzlich, nicht persönlich gemeint :-))))


    Mir persönlich wäre es lieber öfter und auch genauer kontrolliert zu werden, solange es dann auch die trifft, die es treffen soll.

    Auf der einen Seite stehen also Leute, die meinen alles möglichst genau reglemtieren zu müssen (am besten per Gesetz oder "im Notfall" eben über Verbände und Vereine), auf der anderen Seite diejenigen, welche meinen dass eine Prüfung (oder entsprechende einschränkende Regelungen) nicht davor schützt, sich regelkonform zu verhalten.


    Anmerkung:
    Die meisten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden von Führerscheininhabern begangen).


    Eine wie auch immer geartete Prüfung hält zum einen niemand davon ab, sich nicht regelkonform zu verhalten (weder im Straßenverkehr noch am Gewässer).


    Sowohl im Bundesrecht (Tierschutz) wie in den Landesrechten (jeweilige (leider unterschiedliche) Fischereigesetze) stehen ja genügend zu beachtende Regeln drin (die auch "Nichtscheininhaber" zu beachten haben, genauso wie Fußgänger/Radfahrer sich auch ohne Führerschein an die Straßenverkehrsordnung zu halten haben).


    Wie im Straßenverkehr auch ist es aber in meinen Augen eine Frage der Kontrolle und nicht einer Prüfung, ob und wie man dieser Leute Herr wird.


    Wenn man die vorhandenen Kräfte (personell/finanziell) also auf Kontrollen statt auf Prüfungen konzentireren würde, würde das in meinen Augen in jeder Hinsicht den "normalen" Angler mehr bringen.

    Interessant finde ich den Satz von angelbite:
    Und wenn ich jetzt noch lese jeder soll machen dürfen was er mag


    Denn das steht ja nirgends, im Gegenteil!


    Jeder, auch der Angler ohne Schein/Prüfung hat sich an die bestehenden Gesetze zu halten, ganz gleich ob es Bundes- oder die entsprechenden Landesgesetze sind.


    Wie kann man denn auf den Gedanken kommen, dass sich jemand ohne Schein/Prüfung nicht an die Gesetze zu halten hat??

    Es steht nirgends in einem (Landes) Fischereigesetz meines Wissens, dass ein maßiger Fisch entnommen werden muss - das lässt sich allenfalls aus dem Tierschutzgesetz ableiten - und dazu gibt es bis dato auch kein rechtskräftiges Urteil.


    Oder Verbände oder Gewässerbesitzer/Bewirtschafter schreiben dies vor. Das ist ja aber noch lange nicht das beschriebene MUSS, das überall gilt, sondern sowohl landes- wie gewässerabhängig.


    Verurteilt wurden bisher Angler beim zurücksetzen von Fischen wenn sie diese zum messen/wiegen etc. zu lange an Land behielten, nicht wegen des zurücksetzens an sich.


    Von daher ist die Fragestellung schon falsch.


    Man hätte aber gut fragen können ob es sinnvoll wäre, auf ein (Landes)Fischereigesetze hinzuarbeiten die einen § enthalten der diese Entscheidung klar und eindeutig in die Hände des einzelnen Anglers legt und nicht wie bisher in die Hände der Gerichte, die sich da mit Anzeigen gegen Angler von Tierrrechtlern, Schützern und anderen Ökoromantikern rumschlagen müssen.


    Leider ist es nach der Föderalismusreform kaum zu erwarten dass es da "für Deutschland" da einmal EIN Gesetz geben wird.


    Da wird wieder jedes Bundesland eine eigene (mehr oder weniger sinnvolle) rechtliche "Suppe" kochen.

    Auch wer ohne Prüfung angelt hat trotzdem Bundesgesetze wie das Tierschutzgesetz etc. zu beachten.


    Wie er sich dies aneignet ist aber seine Sache (Für alle Angler mit Prüfung übrigens auch, da kein Nachweiszwang besteht z. B. fürs sachgerechte Töten, sondern man sich das nur aneignen muss).


    Wisst Ihr auch, dass man rechtlich in Niedersachsen schon immer ohne Prüfung/Schein angeln kann (auf alle Fischarten)??


    Und nur der VDSF das verhindert, weil er praktisch alle Gewässer unter Kontrolle hat und die angeschlossenen Vereine keine Karten an Leute ohne Prüfung abgeben??


    Kann auch jeder Gewässerbesitzer in Brandenburg so machen, wenn er will (und auf Einnahmen verzichten für Besatz und vernünftige Kontrollen).


    Ein Interview mit dem Pressesprecher des Ministeriums in Brandenburg für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 46, sowie die Gesetzestexte findet Ihr hier:
    we we we. anglerpraxis.de/content/view/313/181/

    Nochmal:
    c+r ist kein definierter feststehender Begriff, kommt auch so in der Rechtsprechung nicht vor.


    Falls Du damit meinst, dass man gefangene Fische zurücksetzen kann (mit enrspechenden Argumenten), dies auch umgehend und schonend macht, hat sich bis jetzt noch kein Gericht dagegen (ACHTUNG:auch nicht dafür!!) ausgesprochen) würde ich das solange bejahen bis ein anderslautendes Urteil eines höheren Gerichtes als Referenzurteil feststeht.

    c+r ist kein definierter Begriff, daher kann man die Frage so nicht beantworten (jeder Angler versteht scheinbar was andres drunter - vom grundsätzlichen zurücksetzen bis zur selektiven Entnahme), mit ein Grund dafür dass verschiedene Organisationen sich das zu Nutze machen um Angler zu diffamieren.


    Das zurücksetzen von Fischen ist grundsätzlich erlaubt (der vernünftige Grund zum Angeln ist der Verzehr von Fischen), es gibt kein einziges Gesetz/Urteil, das besagt man müßte jeden Fisch abschlagen um diesem vernünftigen Grund gerecht zu werden.


    Im Gegenteil, es wird ja sogar von Anglern gefordert, Fische zurück zu setzen (Schonzeit, Mindestmaß etc.).


    Daraus könnte man ableiten, wenn für untermaßige Fische oder in der Schonzeit gefangene das zurücksetzen verlangt wird (wenn sie also dabei kein übermäßiges oder sich wiederholendes Leiden in der Schonzeit/bei Untermaß "erleiden"), dass dies dann auch gilt/zu gelten hat, wenn ein Angler aus einem nachvollziehbaren Grund einen Fisch zurücksetzt wenn er maßig oder außerhalb der Schonzeit gefangen wurde. Z. B. wenn man einen Einpersonenhaushalt hat und so einen 5 Kilo - Zander nicht sinnvoll verwerten kann.


    Und solange es dazu kein genau geregeltes Gesetz und/oder ein Grundsatzurteil eines höherenb Gerichtes gibt, liegt es bei jedem einzelnen Angler wie er das handhabt und in wie weit er bereit ist das notfalls bis vor höhere Gerichte durchzufechten.


    Zu beachten dabei wäre aber das sofortige und schonende Zurücksetzen, denn dazu gibt es Urteile (hältern im Setzkescher, übermäßig lange Fotosession mit einem Karpfen etc.).


    Es wurde also niemand wegen des zurücksetzens verurteilt, sondern deswegen weil er die Fische nicht umgehend und schonend zurückgesetzt hat!!

    Zitat

    Sorry, aber leider darfst Du dann nach ständiger Rechtssprechung nicht mehr angeln


    Das ist eines der Probleme:
    Es gibt dazu keine "ständige" Rechtsprechung, vor allem kein Urteil eines höheren Gerichts als Referenz, nur Amtsgerichtsurteile.


    In den bekannten Fällen wurden ja die Angler nicht verurteilt weil sie Fische zurückgesetzt hatten, sondern z. B. Karpfen fürs Fotografieren gehältert hatten und erst dann zurücksetzten. Hätte der Angler den Fisch sofort zurückgesetzt wäre er wohl auch freigesprochen worden.

    Das mit dem Leid zufügen ist Tierschutzgesetz und betrifft daher (zuerst mal) nicht die Angler, da diese mit dem Verzehr von (ABER NICHT VON ALLEN GEFANGENEN!) Fischen einen venünftigen Grund und mit der Prüfung den Sachkundenachweis haben.


    Ansonsten stimme ich Andal zu, werde aber trotzdem immer weiter versuchen den Leuten klarzumachen dass das zurücksezuen von Fischen gesetzlich NICHT verboten ist (die Hoffnung stirbt zuletzt) :-))))

    Zitat

    Leider hat Molch recht und es muss jeder nicht geschonte maßige Fisch entnommen werden wg Tierquälerei...


    Nein, das stimmt nicht!!


    Wo sollte das stehen in welchem Gesetz??


    Wie oben geschrieben, das ist kein Gesetz, sondern höchstens vom Gewässerbesitzer/betreiber verordnet.


    Siehe dazu von einem Juristen:
    h http://www.anglerpraxis.de/content/view/250/14/


    Ich kann einfach nicht verstehen warum Angler (immer noch) meinen, jeden maßigen Fisch entnehmen zu müssen und auch noch denken das sei Gesetzeslage........