• (4) Der Lebendtransport von in der Angelfischerei gefangenen Fischen, die nicht für die Verwertung vorgesehen sind, ist nur nach Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausnahmsweise bei Sicherstellung fischartgerechter Transportbedingungen erlaubt.


    Schon klar, aber die sind ja für den Verzehr bestimmt. Son Gartenteich ist doch nix anderees als ein stationãrer Setzkescher. Der Verordnung zufolge wär ein Köderfischeimer auch verboten.

    Gib einem Mann einen Fisch und er ist einen Tag satt. Zeig ihm wie man angelt, und du bist ihn jedes Wochenende los.

  • Wenn sie für die Verwertung vor gesehen sind gibt es keinen Grund sie lebend zu transportieren und gesetzlich ist es auch verboten Köderfische lebend zu transpotieren...


    Aber es ist eben ein Gesetz genau so wie es in Texas erlaubt ist Indianer zu erschießen solange man in einem Planwagen sitzt...

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