mit angeln erwischt

  • Zitat von mikesch

    Hab' mal eine Frage.
    Würdet ihr euch vor Zeugen strafbar machen, für einen Vereinskollegen, und damit evtl. euren sicheren Job riskieren?


    Nein, aber in diesem fall hätte doch ne einfache Verwarnung gereicht.
    Ich denke das es im Bereich von minderschweren Vergehen oft eine auslegungssache des Polizeibeamten ist, wie er vorgeht...(so ist es im Straßenverkehr auch..Bußgeld oder Verwarnung)
    kilian

  • @ Rheinryder,
    genau so ist es, zumal es ja ums Wasser ging, und der Kollege nicht von der Wasserschutz!!


    @ gräte,
    eigentlich ein dummer und polemischer Beitrag, dachte über dieses Stadium sind wir hinaus!

    An jedem Ort zu jeder Zeit
    Ruhe und Gelassenheit



    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • Juristisch war das einziehen deiner Angeln sicher einwandfrei, kameradschaftlich ist das, falls das dein erstes "Vergehen" war unter aller Sau. Da denkt man das die Angler zusammenhalten. Wenn uns schon selbst ernannte "Naturschützer" die Hölle heiß machen. Ich bin der Meinung das ne einfache "Verwarnung" beim ersten mal gelangt hätte.

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