Hallöchen,
ich denke mal, dass meine Frage in diesem Bereich des Forums am besten aufgehoben ist. Und zwar wüsste ich gerne ob die Schonzeit den letzten Tag mit einbindet oder ob an diesem bereits wieder geangelt werden darf? Ein Beispiel: Eine Fischart ist vom 20.10 bis zum 10.03 geschützt. Darf ich dann am 10.03 diese Art wieder beangeln oder erst am darauffolgenden 11.03?
Dinge wie durch Vereine eigens geregelte Schonzeiten etc.
sind mir und den meisten wohl bekannt, also bitte bezieht euch nur auf meine Frage!
Mfg ForellenFuchs
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