• bin begeisteter feeder angler und habe ein problem habe schon viele angler gefragt wie es mit dem setzkescher ist doch keiner konnte mir einen eindeutige antwort geben.ist es erlaubt oder nicht?ach ja schreibe über den raum niedersachsen (ems).

  • Warum sollte der nicht erlaubt sein? Jeder Wettkampf angler benutzt Setzkescher!


    Also ich müsste mich jetzt stark irren, aber es ist schon erlaubt einen Setzkescher zu benutzen!

  • Im Prinzip ist es nicht erlaubt, denn jeder maßige Fisch müßte theoretisch sofort nach dem Fang waidgerecht versorgt werden. Untermaßige Fische kommen zurück ins Wasser.
    Aber das ist ja nur die Theorie.... ;)

  • Wenn ein Fisch entnommen werden soll, dann wird er sofort versorgt. Zur Lagerung gibts bessere Möglichkeiten, als das verwahren in so einer "Todeszelle". Und wenn er nicht entnommen werden soll, dann kommt er unverzüglich dorthin zurück, wo er hergekommen ist!


    Also wozu dieser überkommene Unfug des Setzkeschers?

  • Zitat von andal

    Wenn ein Fisch entnommen werden soll, dann wird er sofort versorgt. Zur Lagerung gibts bessere Möglichkeiten, als das verwahren in so einer "Todeszelle". Und wenn er nicht entnommen werden soll, dann kommt er unverzüglich dorthin zurück, wo er hergekommen ist!


    Also wozu dieser überkommene Unfug des Setzkeschers?


    So isses. Ich ärgere mich heute noch über den Kauf meines Setzkeschers für teuer Geld vor einigen Jahren, der nach wie vor unbenutzt im Keller rumliegt!

  • Hallo,


    das Problem habe ich in Österreich Gott sei Dank nicht. Aber die Setzkescher sind-wenn sie groß genug sind und natürlich aus knotenlosen Textil bestehen ,sicher kein Unfug , zumindest nicht im Sommer. Wenn man die Fische bei hohen Aussentemperaturen abschlägt,um den Euphemismus "versorgen" zu vermeiden,
    dann besteht bei längerem Heimweg (nicht jeder hat ein Auto, manche fahren auch mit dem Zug), die Gefahr, dass der Fisch schlecht wird. Meines Wissens gibt es auch in Deutschland Gerichtsurteile, die durchaus das Hältern in geeigneten Vorrichtungen erlauben. Ich bin jedenfalls froh, dass bei uns in Österreich nicht alles so auf Punkt und Beistrich gesetzlich geregelt ist .


    Grüsse
    Heinz

  • Es gab hier im Blinker mal einen Artikel darüber, das er erlaubt ist, guck mal im Archiv.
    Ich habe auch einen, der muß allerdings min.3,50m lang sein und einen Durchmesser von 50 cm haben, dann sind allerdings soviel wie ich weiß in verschiedenen Bundesländern andere gesetze wieviel Fisch man darin hältern darf, hier in Hessen sind es 1Kg Fich pro 100L Wasservolumen soviel ich weiß.


    Ich hoffe, das ich helfen konnte?


    Gruß... Udo

  • jo richtig, ich angel auch in niedersachsen und habe schon während meiner anglerausbildung gelernt, dass setztkescher hier verboten sind.
    das steht auch in allen möglichen papieren bei uns drin, wie gewässerkarte, fangbuch, erlaubnisschein, pass.

  • hängt fast immer vom gewässer bzw. bewirtschafter ab, manche erlauben es, andere nicht, andere schreiben es sogar vor (in ein paar österreichischen gewässern)!
    in fliessgewässern und bei wellengang halte auch ich den setzkescher für fragwürdig, seit ich mal eine kescherladung fische so über stunden hinweg ins jenseits befördert habe (damals war ich noch sehr grün hinter den ohren).
    bei "ententeichwetter" spricht meiner meinung nach nix gegen den einsatz eines setzkeschers, ich verwende ihn häufig (sofern ich was fange :D ), und seit jenem denkwürdigem tag habe ich auch keine "ausfälle" mehr zu beklagen gehabt.


    blöd ist dabei nur, dass der aufseher natürlich sofort weiss dass du was gefangen hast, und dich zwingt, den fisch in deine ausfangliste einzutragen (ich denke, aus diesem grund sind mancherorts auch setzkescher vorgeschrieben, eine andere erklärung gibts für mich nicht)..

    Gib einem Mann einen Fisch und er ist einen Tag satt. Zeig ihm wie man angelt, und du bist ihn jedes Wochenende los.

  • Zitat von Holger Wulf


    Schade, dass die jeweiligen Bundesländer nicht namentlich genannt wurden.
    Somit muss man sich die jeweilige Info bei Besuch eines anderen Bundeslandes
    erneut zeitintensiv erarbeiten.


    Zitat aus dem Text:
    In drei Bundesländern ist dies ohne Wenn und Aber verboten, in fünf weiteren per Gesetz ausdrücklich erlaubt.
    In sieben Bundesländern - darunter Baden-Württemberg - enthalten die Fischereigesetze bzw. -verordnungen
    zum Thema "Setzkescher" keinerlei Regelungen.


    Gruß,
    Peter

  • ich zitiere jetzt einfach mal einen Satz aus meiner Jahreskarte:
    "Jeder Angler hat seinen eigenen Setzkescher mitzubringen."
    Bei uns sollte man also immer einen dabei haben, wenn man auf Friedfisch angelt.
    Das finde ich persönlich auch richtig, denn wie oben schon erwähnt ist es besser, den Fisch in einem ausreichend großen Setzkescher zu bewahren, als in einem Eimer oder abgestochen in der Sonne liegend.


    (natürlich gilt das nur dem Falle, in dem der Fisch mitgenommen wird...)

  • da gibts so ne Möglichkeit - ich glaube das nennt man "unter fließendem Wasser" waschen. Meine Karpfensäcke haben nun wahrlich genügend Brachsen - und was noch viel intensiver riecht Hechte - gesehen und stinken noch immer nicht. Man sollte das Teil halt nicht so wie es der Fisch verlässt in seine Tasche stopfen - dann stinken die nunmal. Das ist mit Deiner Unterhose ja auch nicht anders Gerd (die muß Frauchen ja auch ab und an waschen).


    Topic
    vom Gesetz her in Bayern erlaubt - was m.E. auch Sinn macht. Durch den Fischereirechtsinhaber die Möglichkeit des Verbotes.


    Andal, das mit dem sofortigen Abschlagen und versorgen des Fisches ist in einigen Fällen Quatsch. Bsp.: Ich bin morgen um 4.00 auf dem Weg zum Wasser, habe ca. 60km Anfahrt, fange um 5.30 meinen ersten Fisch und möchte bis Abends 24.00 Uhr auf Aal bleiben - das hält kein Akku durch. Oder: Ich mach mit meinen kleinen einen WE-Trip, heisst Freitag weg und Sonntag nach Hause - da ist eben nichts drinnen mit abschlagen und verwerten am Freitag - ausser ich schlepp ne Kühltruhe und Notstromaggregat mit.
    Des Weiteren ist das Hältern in guten und großen S-Keschern oder Karpfensäcken bei weitem nicht so der Streßfaktor für Fische, wie es so manche dahinstellen. Man überlege sich nur mal die Enge bei Besatzfahrten in den Kunststoffbehältern. Soll aber auch klargestellt sein, dass ich das Hältern und spätere Releasen auch verurteile. Wenn Hältern, dann nur um den Fisch später zu verwerten.


    Nachtrag: an vielen Gewässern ist es verboten den Fisch dort zu verrichten. Ich stelle mir das ganz lecker vor, wie ich morgens um 7.00 nen Fisch ausbluten lasse und dann samt Innenleben bis zu 16 h in eine Kühlbox lege - dieser Fisch würde bei mir noch nicht mal als Katzennahrung herhalten. Pfui Deibel

  • hi,
    Ich habe vor geringer Zeit den Angelschein absolviert, dort haben wir gelernt das der Kescher erlaubt ist, aber nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:


    -3.50 lang
    -50 cm Durchmesser


    Das habe ich gelernt bei der Prüfung.


    mfg Tim


    p.S: Ich wohne in Hessen.

  • Entweder wurde falsch gelehrt oder aber Du hast nicht richtig hingehört :D


    In Hessen ist die Benutzung eines SK gestattet, wenn er die von Dir genannten Kriterien erfüllt. Es gibt aber auch noch weitere Einschränkungen.
    1. Die gehälterten Fische müssen dem menschlichen Verzehr dienen
    2. Maximal 1 KG Fisch/ 100 Liter Keschervolumen
    3. Benutzung in schiffbaren Gewässern ist untersagt. Hierbei ist es unerheblich, ob das Gewässer tatsächlich beschifft wird oder nicht. z.B. Erfelder Altrhein. Hier ist Schifffahrt erlaubt, aufgrund des oftmals niedrigen Wasserstandes aber oft nicht möglich. Dennoch darfst Du hier keinen SK benutzen.
    4. Es muss sich um ein knotenloses Netz handeln.

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