Wallerfreie Vereinsgewässer

  • Petri,


    unser Angelverein hat eine Regelung erlassen, alle an der Angel gefangenen Waller in allen Größen entnehmen zu müssen.
    Sprich: Aufhebung Mindestmaß, Fangbegrenzung sowie Schonzeit.
    Als Begründung dient die Aussage, der Waller frißt viel zu viel Fisch
    und dezimiert vor allem die Jungkarpfen.
    Das Hauptgewässer hat eine Fläche von 55ha, bis 9m tiefe Stellen und 3 Zuflüsse.
    Ich kanns nicht fassen, ist der Waller doch mein Zielfisch Nr. 2 :evil:


    Was haltet Ihr davon?

  • Es gibt etliche Gewässer in Deutschland, wo dies mittlerweile so geregelt ist. M.W. gilt diese neue Regel seit diesem Jahr sogar am Ebro.


    Es obliegt jedoch dem Angler in Deutschland, ob er die zufällig gefangenen Waller "sinnvoll verwerten" kann. Ist dies nicht der Fall, würde eine Entnahme gegen das Gesetz verstoßen.


    Geht man allerdings gezielt auf Waller, ist die schriftlich fixierte Regel in diesem speziellen Fall bindend. Setzt man die Waller dann dennoch zurück, kann einem die Fischereiberechtigung entzogen werden. Faktisch wird das aber schwer zu verargumentieren sein, denn wer kann nachweisen, dass Du gezielt auf Waller unterwegs warst...?


    Es gab darüber mal einen mehrseitigen Bericht in der F&F, geschrieben von einem Rechtsanwalt. Dort schilderte er mehrere echte Fälle mit "Tatvorwurf" und den Einstellungsgründen, die in allen geschilderten Fällen zum Freispruch der betroffenen Angler führten. Dabei war auch ein Beispiel, wie Du es hier gerade ansprichst.


    Ich angle selbst in solchen Gewässern und habe auch schon mal einen der gefangenen Waller entnommen (verletzt oder für einen Bekannten, der räuchert). Allerdings wandern bei mir fast alle zurück, da eine solche Regel in meinen Augen einfach keinen Sinn ergibt und ich keine sinnvolle Verwertung für einen großen Waller habe.


    Der Wels frisst seine Nachkommen und Artgenossen, daher kann er niemals übermächtig werden. Die Natur regelt sich in diesem Punkt selbst.


    Allerdings frisst er auch gerne Barsch, Zander, Hecht, Aal, Schleie und Karpfen, das macht ihn dann für die Liebhaber der jeweiligen Zielfische zum Feindbild.


    Der Kormoran und wir Menschen sind jedoch meist weit schädlicher für die Gewässer als es der Waller jemals sein könnte...das will aber keiner hören... ;-)

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  • Der Wels ist ein ausgezeichneter Futterverwerter, daher frisst er auch gar nicht so viel wie man immer schimpft.


    Aber Abu hat absolut Recht, niemand kann dich zwingen ein Gesetz zu brechen und das ich nicht mit schwerem Gerät auf Hecht fische sollen sie mir nachweisen. Im Zweifel wollte man eben nur einen kleineren Waller fangen den man noch verwerten kann.

  • Was ich davon halte? Ein überflüssiger Paragraf mehr der zu beachten ist.
    Früher als Welse besetzt wurden weil jeder mal einen fangen wollte, gab es gewisse "Kollegen" die auch einem 60 cm Wels gleich den Knüppel gegeben haben (Mindestmaß 80), weil angeblich der Haken so tief und unlösbar gesessen hat, oder so ähnlich, wurde mir zu verstehen gegeben.
    Und dann soll sich so ein gewisser "Kollege" die Finger mit einem 20 cm Wels schmutzig machen?
    Blödsinn.

  • Natürlich weiß ich auch, dass man mit dieser Regelung den Wels bei uns nicht ausrotten kann. Allerdings wird er in den jahreszeitlich bedingten eh schon knappen Beisszeiten dadurch massiv beangelt.
    Ihr seid voll auf meiner Wellenlänge. Ich bin grundsätzlich für catch and release, solange der Fisch nach dem Abhaken noch lebensfähig ist. Deswegen sind z.B. die spanischen Gewässer voll mit großen Fischen aller Arten. Da fängt man quasi immer.

  • Bei uns am Oberhein gibt es viele Waller und es werden auch so manche gefangen. Ich habe dieses Jahr z.B. meinen ersten Waller gefangen und ja ich habe ihn verwertet, ich esse gerne Fisch und deshalb entnehme ich auch den ein oder andren Fisch. Der Wels hat ein leckeres Fleisch und ich kann ihn zum Essen echt empfehlen, ausserdem wachsen die Fische sehr schnell ab und werden somit zu Konkurrenten von Zandern und Hechten, die Fische die wohl noch lieber geangelt werden als der Wels.


    Bei uns an den Gewässern gibt es auch keine Fangbgrenzungen, was den Waller angeht, ich persönöich finde das auch nicht tragisch da die Bestände sehr gut sind. Ich denke das ein Wallergewässer gar nicht zu 100 Prozent vom Waller befreit werden könnte.

    Gruß
    Jesse


    Catch and eat if you want...


    Immer auf der Suche nach dem Monsterbarsch grösster bisher 39cm gefangen 27. Juli 2013 am Rhein.

  • Hallo,


    üblicherweise regelt sich der Wallerbestand von selbst. Aber es gab Inhaber von Fischereirechten (vorwiegend Vereine), die glaubten, überall und womöglich auch noch viele Welse "drinnen" haben zu müssen und massiv besetzt haben. Das gilt vorwiegend für kleinere Gewässer und speziell für Kiesgruben. Dort hat sich das so ausgewirkt, dass die anderen Fische trotz Neubesatz immer weniger geworden sind. Was man freilich mit einem wirklich grossen Wels küchenmässig anfangen soll, das weiss ich nicht. Kleinere aus sauberen Gewässern sind hingegen sehr schmackhaft.


    Grüsse
    Heinz

  • Wir haben einen wirklich, wirklich guten Hecht- und Zanderbestand durch Reproduktion und Besatz. Auch große Karpfen gibt es in beachtlicher Stückzahl. Daher betrachte ich die oben geschilderte Regelung unseres Vereines momentan als sinnlos.


    Verstehen kann ich allerdings einen Aspekt und wahrscheinlich auch die damit verbundene Angst vieler unserer, zum großen Teil Kochtopf-, Angler:


    Wer will als Beifang beim feinen Grundangeln schon einen kapitalen Waller an der Angel, der das Geschirr zerlegt.

  • Sei mir nicht böse, aber objektiv betrachtet ist dein Protest ebenso sinnlos, wie du die Vereinsregelung sinnlos abtust.


    Man darf aber davon ausgehen, dass dieses Entnahmgebot nicht ohne eine Genehmigung duch eine fischereiliche Behörde erlassen wurde und dieser gegenüber auch entsprechend zu begründen war.


    Ohne die Fakten zu kennen, muss man dein Geschrei leider so werten, als ginge es dir ausschließlich um deine Lieblingsspielzeuge.



    Und zum wiedeholten Male. Auch große und sehr große Waller sind ausgezeichnete Speisefische, wenn man sie fachgerecht küchenfertig macht und vor allem von schierem Fett befreit.

  • Zitat von andal

    Man darf aber davon ausgehen, dass dieses Entnahmgebot nicht ohne eine Genehmigung duch eine fischereiliche Behörde erlassen wurde und dieser gegenüber auch entsprechend zu begründen war.


    .


    Davon müssen wir ausgehen, da wir ja keinem Verein unterstellen wollen/ können, dass er ohne Absicherung gegen gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße verstößt, bzw den Verstoß anordnet. Die Praxis zeigt jedoch genügend andere Beispiele. Es wäre also von Vorteil, wenn wir hier erfahren würden, ob die Aufhebung behördlich genehmigt wurde. Das ist nämlich ein großer Aufwand, den sehr viele Vereine scheuen. Sollte diese Genehmigung nicht vorliegen, dann hat der Verein lediglich die Möglichkeit, Schonzeiten zu verlängern und Schonmaße zu erhöhen. Der Verstoß hiergegen kann jedoch gesetzlich nicht geahndet werden.


    Zitat von andal

    Und zum wiedeholten Male. Auch große und sehr große Waller sind ausgezeichnete Speisefische, wenn man sie fachgerecht küchenfertig macht und vor allem von schierem Fett befreit.


    Dem ist nichts hinzuzufügen außer {ß*#

  • Zitat von andal

    Sei mir nicht böse, aber objektiv betrachtet ist dein Protest ebenso sinnlos, wie du die Vereinsregelung sinnlos abtust.


    Ohne die Fakten zu kennen, muss man dein Geschrei leider so werten, als ginge es dir ausschließlich um deine Lieblingsspielzeuge.


    Ich versteh Dich nicht, alter Mann :roll:
    Wer schreit denn hier?

  • Ach komm schon... gehen dir jetzt schon die Argumente aus?


    Lass uns doch mal teilhaben an den Begründungen des Vereines und der genehmigenden Behörde.


    Oder willst du satt einer Diskussion nur in deinem Sinne lautende Beiträge lesen?

  • Die Gründe sind schon genannt. Das ist ja da eigenartige. Mehr Argumente habe ich bisher nicht gehört. Und ich bin bei jedem Trip mit einem Fischereiaufseher direkt am Wasser. Der sieht das genauso wie ich.
    Ob eine Behörde mitgewirkt hat, kann ich nicht beurteilen.
    Gerne würde ich mehr Ansichten dazu hören, außer dass der Wels gut schmeckt, was ich schon weiß.
    Mein Lieblingsspielzeug ist übrigens mein Auto.

  • In welche, Land, Bundesland liegt denn der Sitz des Vereines und des Gewässers? Das wäre ja schon mal einigermaßen zielführend, wenn man wüßte, nach welchem Fischereirecht gehandelt wird.

  • Zitat von cyprinus_bau

    Die Gründe sind schon genannt. Das ist ja da eigenartige. Mehr Argumente habe ich bisher nicht gehört. Und ich bin bei jedem Trip mit einem Fischereiaufseher direkt am Wasser. Der sieht das genauso wie ich.
    Ob eine Behörde mitgewirkt hat, kann ich nicht beurteilen.


    Der Aufseher sollte allerdings wissen, ob es eine behördliche Genehmigung gibt, schließlich hat er Verstöße zu ahnden.

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