Lebende Köderfische

  • Echt überall? Ich dachte, es gäbe einige Bundesländer, in denen es noch erlaubt wäre... aber gut, dann kommt's nurnoch auf's Land an.


    Und wie sieht das mit Privatgewässern aus? Da bin ich mir auch nicht sicher, ob das Verbot hier greift

  • Zitat von Olli89

    Und wie sieht das mit Privatgewässern aus? Da bin ich mir auch nicht sicher, ob das Verbot hier greift


    Da ist es genauso verboten. Sollte eigentlich jedem Fischereischeinbesitzer mehr als klar sein. Auch die Suchfunktion hier im Forum führt immer zum selben Ergebnis.

  • also da muss ich euch rechtgeben es wäre ne frechheiit sie lebend an den haken zu hängen ! habe letzten monat nen paar möchtegern coolies gessehen mit nem köfieimer voll mit lebenden und dann haben sie sie lebendig aufgezogen und noch nen schlicht gemacht damit se langsamer sterben und mehr bewegungen verursachen ! ich musst mein mund halten weil ich alleine und die zu 4ert !
    aber dann kammen die kontrolleure und ich habe sie bisher nie wieder an diesem gewässer gesehen !

  • Angeln mit lebendem Köderfisch ist Bundesweit verboten, und das ist auch gut so!! Privatgewässer hin oder her, auch dort greift das Tierschutzgesetz. Du kannst auch nicht auf Deinem Grund und Boden einen Mord begehen und hinterher sagen, dass Du auf Deinem Gelände tun und lassen kannst was Du möchtest.

  • Zitat von Jørn

    Angeln mit lebendem Köderfisch ist Bundesweit verboten


    Leider falsch. Kann auf Antrag beim Amt, bei triftigem Grund (Hege) erlaubt werden. Gibt in Niedersachsen und SH solche Fälle. Dort gehen die Uhren halt noch anders §@* als im :-({|= Rest der Nation und DAS ist gut so... ;)

    Ein Angler, der nicht raucht und trinkt,


    nicht spielt und frohe Lieder singt,


    und niemals spricht ein Wort Latein,


    das kann kein echter Angler sein.

  • Wie Du schon schreibst, auf Antrag kann es erlaubt werden, auch in NRW. Was aber nicht heisst, dass es grundsätzlich erlaubt ist, es ist und bleibt grundsätzlich verboten für jeden "Otto-Normal-Angler"!

  • Zitat von Jäger&Sammler


    Leider falsch. Kann auf Antrag beim Amt, bei triftigem Grund (Hege) erlaubt werden. Gibt in Niedersachsen und SH solche Fälle. Dort gehen die Uhren halt noch anders §@* als im :-({|= Rest der Nation und DAS ist gut so... ;)


    Genau, auch in Ba-Wü ist mir eine solche Genemigung bekannt.

  • Zitat von Jonesy

    Selbst wenn es Gewässer gibt, wo das erlaubt ist..Das gehört sich nicht!!!


    Wer anderer Meinung ist, kann sich ja mal angebunden in das Löwengehege des örtlichen Tierparks stellen! :-#


    Ich bin anderer Meinung und finde, deine Argumentation greift gar nicht.
    Oder soll ich dich fachgerecht betäuben, dir dann einen Herzstich verpassen und als erlaubten, weil toten Köder auf Löwen etc. verwenden?


    Als der lebende KöFi erlaubt war, ´habe ich viel mit ihm gefischt, wenn er je wieder erlaubt werden sollte, werde ich es wieder tun.

  • Und was mich mal wirklich interessieren würde ist folgendes. Halten sich die Mehrzahl der bei euch ansässigen Angler an dieses Verbot oder nicht?


    Ich kann nämlich von meiner Gegend ganz definitiv sagen, dass dieses Verbot natürlich auch hier existiert, sich aber nachweislich so gut wie niemand daran hält. Bei uns gibt es wenige junge Angler und sehr viele Angler Ü-50. Diese Leute haben ihr Leben lang mit dem lebenden KöFi geangelt und sehen es absolut nicht ein, warum das jetzt anders sein soll. Kurz, sie kümmern sich einen Dreck um diese Regel und angeln weiter mit dem lebenden KöFi!


    Ich, der die Zeit des lebenden KöFi nicht kennt, finde es dabei wirklich erstaunlich wie gut diese alten Herren fangen, im Vergleich zu meinen Versuchen mit dem toten KöFi. Manchmal kommen welche bei mir vorbei und sagen voraus in spätestens 5 Min mit einem Hecht in der Tasche wieder los zu gehen und oft tritt dieses Versprechen dann schon nach drei Minuten ein.


    Fazit:


    Es muss wirklich eine interessante Zeit gewesen sein, als der lebende KöFi noch erlaubt war.

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