Angeln an unverzeichneten Gewässern

  • Guten Tag :hand:
    ich habe mich in letzter Zeit öfters an kleinen Bächen aufgehalten und diese für schön zum ein bisschen angeln befunden, diese habe ich aber nicht im Gewässerverzeichnis gefunden (wahrscheinlich zu klein, Landkreis Sachsen). Darf man da jetzt nicht angeln oder gibt es da allgemeine Regelungen für nicht verzeichnete Gewässer? Oder muss es dann jemanden geben dem das gehört? Ich hoffe ihr habt Antworten.
    Danke im Voraus
    Jonathan

  • Hi DeeJay,


    ich würde nicht einfach in diesen Bächen fischen. Irgendjemanden gehören die immer.
    Es gibt bestimmt kein Gewässer in Deutschland welches nicht irgendwem gehört. ;)


    Am besten mal auf der Gemeinde im Kreis, dem Landratsamt, dem Katasteramt, ... oder so nachfragen.
    Die sollten so etwas wissen.


    Einfach hinhauen und angeln halte ich nicht für eine gute Idee. Das kann ordentlich Ärger geben.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • In Deutschland gibt es für jedes öffentliche Gewässer ein Fischereirecht. Das hat grundsätzlich der Eigentümer.
    Das kann durch Pachtverträge auf z.B. Privatpersonen oder Vereine delegiert werden, muss es aber nicht.


    Das Angeln ohne entsprechende Fischereierlaubnis an öffentlichen Gewässern ist aber immer ein Straftatbestand.

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