Beitragvon Dreamworker » 13.03.2019 - 21:37
In einem Stadtstaat mag ein neues Fischereigesetz schnell durchgewunken werden können, aber in anderen Bundesländern, z. B. in Bayern, sind sich Vereine, die Fischereiverbände und die staatliche Regelung mit Mindestmaßen und Schonzeiten absolut uneinig!
Fast jedes Gewässer hier hat seine individuellen Regelungen, auch im wöchentlichen Fanglimit!
Alles sollte erstmal einheitlich gelten, dann kann evtl. auch über ein Entnahmefenster nachgedacht werden.
Bis dahin wird aber jede Kröte geschluckt werden müssen...
So wie der Stiefel seit 30 Jahren getreten wurde, so wird er weitergetreten! Veränderungen bzw. Reformationen in Sachen Fischereigesetzgebung bedeuten Mehrarbeit und Stress mit der Anglerschaft.
Deswegen bleibt es in den meisten Bundesländern so, wie es bisher war.
Was in Hamburg passiert, wird vielleicht zur Kenntnis genommen, aber die Fischereigesetzgebung wird deswegen unbeeindruckt in den meisten Bundesländern beibehalten.