Hallo,
ich habe meine Prüfung zum Fischereischein in den 80iger Jahren in Rheinland-Pfalz gemacht. Danach bin ich ein paar mal umgezogen und wohne nun in der Nähe von Bonn (NRW). Nun möchte ich einem Angelverein beitreten, wo jedoch in den Statuten steht, dass dieses nur mit einem bestandenen Prüfungszeugnis möglich ist.
Ich habe zwar den Fischereischein alle 5 Jahre verlängern lassen, aber ein Zeugnis der damals abgelegten Prüfung habe ich nicht, oder ich habe es in früheren Jahren verlegt, etc.
Meine Frage: Benötige ich nun wirklich unbedingt ein solches Zeugnis und wenn ja, wo kann ich es nach ca. 30 Jahren herbekommen?