Darf man maßige Fische lebend mit nach Hause nehmen?

  • Ich würde gerne wissen ob man einen maßigen,nicht in der Schonzeit gefangenen Fisch aus einem Gewässer(z.B einem See) entnehmen darf um ihn lebend wieder im eigenen Gartenteich einzusetzen. :?:

  • Grundsätzlich ist das kein Problem. Allerdings solltest Du den Fisch unmittelbar nach dem Fang in einem angemessen großen und gut zu belüftenden Behälter transportieren. Etwaiges "Zwischenlagern" in einem Setzkescher kann zu Problemen führen.
    Du solltest Dich auf alle Fälle mit den Rechtsvorschriften Deines Bundeslandes vertraut machen. Auskünfte erteilen die zuständigen Abteilungen der Landratsämter, Kreisdirektionen u.s.w..

  • Was spricht dagegen?
    Wenn es in den Gewässerspeziefischen Vorschriften nicht verboten ist, darfst du den Fisch lebend mitnehmen.
    Allerdings zB. bei Großkarpfen usw. ziehst du den Argwohn deiner Angelkollegen auf dich.
    Wenn dir das nichts ausmacht, viel Spaß.
    Übrigens kannst du damit die Lücke bei den Rechtsvorschriften noch füllen.
    Wenn die Gewässerbeauftragten dieses Verhalten häufiger bemerken, wird mit Sicherheit ein neues Verbot verordnet. 8)
    Fahr besser nach Spanien oder Italien und bring ein paar Welse mit.
    Ich kenne Angler die so etwas machen. :lol:
    Wenn es nicht eines unserer Heimgewässer ist viel Spass.
    Aber die anderen Kollegen denken bestimmt genau so. :lol:

  • Was hast du gegen Welse in deinem Heimatgewässer? Ich wollte, einige Leute würden das bei uns machen. Den verbutteten Weißfischbeständen würde es sicher gut tun.
    Bis dann,
    Mikey

  • Na das kam in meinem ersten Mail falsch rüber.
    Ich persönlich hätte für meine Heimgewässer nichts gegen solch einen Wels Besatz. :o
    Nur wenn halt z.B. Großkarpfen aus meinem Heimgewässer entfernt werden, finde ich das schlecht.
    Purer Egoismus muss auch manchmal sein. :lol:

  • Mit dem Setzkescher, dass hat sich ja erst geändert.
    Also könnte ich es mir vorstellen den Fisch lebend mit nach Hause zu nehmen.
    Man müßte einfach mal sich die gänderte Gesetzeslage anschauen.

  • Es gibt ein Unterschied zwischen dem "anglerischen "Recht und dem Lebensmittelrecht, Fische als Lebensmittel dürfen sehr wohl gehältert werden..........

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  • Das ist ja dann ne Sache die von Deinem Verein kommt,aber gesetzlich ist es nicht verboten lebende Fische zu transportieren. Karpfenangler machen das stellenweise mal,wenn sie nen großen Karpfen mitnehmen um ihn zu essen lassen sie ihn leben und tun ihn bei sich zu hause in ein Bassin für ein paar Tage damit er sich "reinigen" kann und nicht mehr so einen schlammigen Geschmack hat. Weiss zwar nicht ob das funktioniert,aber ich kenne auf jeden Fall einige die das so machen.

  • Zitat von mikey13

    Was hast du gegen Welse in deinem Heimatgewässer? Ich wollte, einige Leute würden das bei uns machen. Den verbutteten Weißfischbeständen würde es sicher gut tun.
    Bis dann,
    Mikey


    Sorry aber für den Beitrag muss ich mal das Thema verlassen, man vergebe mir:


    So beginnt der ganz normale Wahnsinn! :evil:


    Den Besatz und seine Planung überlasst bitte den dafür zuständigen und hoffentlich fachkundigen Personen.


    Welse in ungeeigneten Gewässern machen den gesamten Bestand platt!!!
    Zuerst die Aale, Schleien und Karpfen, dann sind die Hechte, Zander usw. dran und ganz zum Schluss, wenn nichts "leckeres" mehr da ist werden erst die Plieten gefressen. Das ist bittere Realität und es gibt inzwischen genug bereuende Vereine, doch jetzt ist es zu spät.
    Die Welse rausbekommen, wenn sie Fuß gefasst haben und sich im Teich wohlfühlen, ist ein imenser Aufwand.


    Ich warne hier ausdrücklich vor unqualifiziertem Welsbesatz!

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