catch and release ist VERBOTEN!

  • Es ist in Bayern "verboten", Fische die das Schonmaß überschritten haben und nicht in der Schonzeit gefangen werden zurückzusetzen. Ist mMn völliger Schwachsinn im eigentlich nicht so schwachsinnigen Fischereigesetz. Du wirst wohl kaum in einer Aalnacht 10 maßige Aale fangen und alle abkloppen (hoffe ich doch...)
    Nicht dass es hier irgendwelche Diskussionen gibt. Es ist ein "Gesetz", eigentlich nur eine Vorschrift, an die man sich mMn nicht zu halten hat. FERTIG!!! :)
    Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.


    Achja Gerd, ich glaube die Erde ist ein Fisch. ;)


    Gruß Luca

  • Also soweit ich weiß, ist es eigentlich nicht erlaubt die Fische zurückzusetzen, allerdings wurde es uns im Kurs so vermittelt, dass, wenn man den Fisch schonend, sprich mit nassen Händen usw. zurücksetzt da höchstwahrscheinlich einem selbst nichts passiert. Ob es GESETZ ist kann ich auch nicht sicher sagen, auf jeden Fall ist es Schmarrn. Ich glaube nur, wenn man den Fisch eine halbe Stunde lang präsentiert und 3000 mal ablichtet, und nicht im Wasser bzw. unverzüglich nach dem Fang wieder zurücksetzt (denke mal gegen ein Bildchen hat da keiner was) könnte es Schwierigkeiten geben, was ja mMn auf völlig in Ordnung ist, muss ja nicht sein.
    Ich denke mal jeder von uns macht es und es ist ja auch völlig richtig was wir da tun.
    Und ein bisschen prahlen muss schon sein, solange es dem Fisch nicht zusetzt ;)


    Gruß

  • Unabhängig davon, ob man Fischen ein Schmerz/Leidempfinden zugesteht oder nicht, ist aber das zurücksetzen von Fischen – auch bewusst und mit Absicht (Spaßangeln) – nicht grundsätzlich strafbar.


    Habe ich grade im Netz gefunden, ist auch meine Auffassung der Dinge. Soll so auch im Tierschutzgesetz stehen.


    AMEN! :D


    Gruß

  • Fischereirecht ist Landesrecht ... stimmt


    Es gibt jedoch Gesetze, die dem Landesrecht übergeordnet sind.


    In diesem Fall ist es das Tierschutzgesetz das in der gesamten BRD gilt.


    Dies besagt, dass ein Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.


    Ergo: Wenn ich den gefangenen Fisch in einer Größe ausserhalb des Schonmaßes fange, in dem ich ihn nicht verwerten kann,
    ist es mir gesetzlich verboten diesen Fisch abzuschlagen und ich bin somit verpflichtet ihn schonend zurück zu setzen.


    Alles dazu gesagt ... nicht wahr? 8)

  • So, das war das Wort zum Sonntag! :D
    Genau das wollte ich ausdrücken leider ist es mir in meiner kindlichen Ausdrucksweise nicht gelungen :badgrin:


    Gruß Luca

  • Es geht um §11 Abs.8 AVFiG (Bayern):

    Zitat

    1 Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels ( Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden. 2 Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.


    In Abs. 3 Satz 1 sind all jene Arten aufgeführt, die Fangbeschränkungen nach Schonmaß und/oder Schonzeit unterliegen.
    Demnach gibt es kein C&R-Verbot in Bayern.

  • Zitat von lugga

    Unabhängig davon, ob man Fischen ein Schmerz/Leidempfinden zugesteht oder nicht, ist aber das zurücksetzen von Fischen – auch bewusst und mit Absicht (Spaßangeln) – nicht grundsätzlich strafbar.


    Ohne den Satz mit dem Spaßangeln hätte ich es so auch unterschrieben. Mit dem Satz finde ich die Aussage falsch.


    Reines C&R ist vom Tierschutzgesetz verboten.
    Man braucht einen triftigen Grund um Wirbeltieren Schmerz und Leid zuzufügen, und beim reinen C&R fehlt der anerkannte triftige Grund. Anerkannt sind normal z.B. Hegegründe oder weil man den Fisch essen will. Andere Sachen sind leider nicht anerkannt (wobei anerkannt bedeutet schon mehrfach von Gerichten/Fischereigesetzen/ect. so akzeptiert, nicht das es immer zieht, und auch nicht das andere Gründe nicht evt. doch mal anerkannt werden).


    Von daher ist reines C&R aktuell nicht erlaubt.
    ABER wenn man Fische wieder zurück setzt die man nicht sinnvoll verwerten kann, dann ist das nicht nur erlaubt, sondern Pflicht. Taxler hat es ja schon erklärt. Von daher ist es ok wenn man z.B. angeln geht um sich einen Fisch zum Abendessen zu fangen und dabei eben Fische zurück setzt die man nicht sinnvoll verwerten kann, nein es ist sogar so vorgeschrieben das man es muss (wobei man natürlich auch gut argumentieren können sollte warum man den nicht sinnvoll verwerten kann, wenn man seine Chancen steigern möchte das es akzeptiert wird, wobei einem normal nachgewiesen werden muss das man ihn doch sinnvoll verwerten könnte, aber das fällt natürlich nicht so schwer wenn man sagt ich will einen 3 Pfund Zander fangen und kann mit dem 1200g/1800g Zander nichts anfangen. :D Von daher also auch da mal lieber vorher genau überlegen).


    Von daher stellt sich erst einmal die Frage was ihr unter C&R versteht.
    Wenn ihr damit das meint was es sagt, nur angeln um wieder zurück zu setzen, dann wird es in 99% der Fälle wohl als klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu sehen sein.


    Wenn es nur darum geht ob man Fische wieder zurücksetzen darf die man nicht sinnvoll verwerten kann, dann ist es im Normalfall sogar gesetzlich vorgeschrieben. Man braucht aber eben denn noch einen akzeptierten Grund um überhaupt angeln zu gehen, bzw. einen den das jeweilige Gericht akzeptiert, sollte es mal zu einer Anzeige kommen. Wer sich aber nicht zu blöde anstellt (auch da gibt es Leute die so oft betont haben das sie nur aus Spaß angeln und nur um die Fische zu wiegen und zu fotografieren und danach zu 100% zurück zu setzen, diese Deppen werden dann natürlich auch Verurteilt), der hat gute Chancen das nichts passiert.


    Wie man z.B. gute Chancen hat eine nach einer Anzeige verurteilt zu werden, das ist z.B. eine korrekte Fangmeldung beim Angelmasters mit Hinweis auf die Freilassung. Denn wer die Bedingungen erfüllt, und die geforderten Fotos macht, der hat eben dann nicht den versehentlich gefangenen Fisch schnell und schonend zurück gesetzt. Das wird dann wohl als Tierquälerei angesehen werden, denn einen triftigen Grund gibt es dafür nicht. Das nur mal so als Hinweis. Wer da also teilnimmt sollte sich überlegen auf manche Aussagen lieber zu verzichten. Denn dann ist es schwerer im Falle eines Falles nachzuweisen das der Fisch noch lebte und die Chancen steigen das man unbehelligt bleibt.


    So ist zumindest mein aktueller und laienhafter Stand zur Lage und meine Interpretation der aktuellen Gesetzeslage. Aber auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand, und man kann nie genau sagen was am Ende raus kommt. Man kann es aber mit bestimmten Aussagen dem Ankläger deutlich leichter machen und mit Klappe halten kann man viel eher auf "Im Zweifel für den Angeklagten" hoffen. Und wenn man halt betont das man nur aus Spaß angelt, dann kann der beste Anwalt eher wenig machen. Das musste ja auch ein Karpfenangler erfahren der es so ausführlich in der Zeitung betonte das sein Anwalt chancenlos war.


  • Da hast Du nicht ganz unrecht Peter!


    Der Bayrische Staat legt allerdings noch einen drauf!
    Man beachte Artikel 1 Abs. 2 und 3 und sehr schön auch Abs. 4 !!!;)
    http://www.gesetze-bayern.de/j…hGBY2008rahmen&doc.part=X


    Und bitte liebe Jungangler, gebt diese Gesetzestexte euren Ausbildern, Jugendwarten und alten Knackern am Weiher die immer noch der Meinung sind das man alles abknüppeln MUSS!
    Deren Prüfung, insofern sie eine abgelegt haben, liegt Jahrzehnte zurück, die Welt hat sich weiter gedreht in der zwischenzeit, auch wenn es an manchem vorbei ging ...

    Ich mache keinen Unterschied zwischen Jung und Alt,
    ob du arm oder reich bist, lässt mich kalt,
    ich heiß euch alle, willkommen, ich liebe jeden,
    alles was ich will, ist euer Leben...

  • Wetten, das wollen genau diese Personen gar nicht wissen und werden sich weigern, es zu lesen/einzusehen?


    Von diesen Typen habe ich hier in meiner neuen "Heimat" massenhaft - alles echte Spezialisten, die sich perfekt auskennen. Die zwingen teilweise Jungangler große Waller mit Steinen aus der Uferböschung zu erschlagen, die sie aufgrund der Größe niemals verwerten können - KEIN SCHERZ! Dann sollen sie sie eben verschenken oder wegschmeißen...


    Man hat für dieses Jahr die Regelung eingeführt, dass jeder zurückgesetzte maßige Fisch zum sofortigen Entzug der Angelerlaubnis führt. Die IG untere Ruhr, wie sie sich nennen, hat von den Gesetzen keine Ahnung, meint aber allwissend zu sein. Diskussionen anhand der Gesetzestexte bringen Null Komma nix, die stellen sich stur.


    Allein das Mitführen eines Schlauchbootes ist hier in Mülheim verboten! Man könnte es ja zur Fischerei benutzen, auch dies soll mit Entzug der Angelerlaubnis bestraft werden. Als Inhaber des Bootsführerscheins Binnen & See bin ich sehr gespannt, wie sie das durchsetzen wollen, da die Ruhr eine offizielle Schifffahrtsstrasse ist ;-)


    Das wird sicher ein sehr lustiges Jahr, in dem sie die deutsche Gesetzgebung in all ihrer Tiefe kennenlernen werden - ich bin gerne bereit, es ihnen beizubringen! :badgrin:

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Viel Spaß und erfolg bei deinem vorhaben! :D


    Soll jeder machen wie er meint solange es Sinnvoll, Tiergerecht und vertretbar ist!


    Aber es gibt eben allwissende, die nichts wissen, aber sich für die Quintessenz der Evolution halten ;)


    So, ich Frühstücke jetzt und geh an den See :)

    Ich mache keinen Unterschied zwischen Jung und Alt,
    ob du arm oder reich bist, lässt mich kalt,
    ich heiß euch alle, willkommen, ich liebe jeden,
    alles was ich will, ist euer Leben...

  • Mal ganz ehrlich: wir währe es wenn Ihr mal nen Angelhaken verschluckt und ihn Euch mit gewalt wieder rausreißt? Möchte echt sehr gerne wissen wie ihr nach diesem Erlebnis noch über das zurücksetzen oder das Spaßangeln denkt!?! Fisch fangen, töten und essen! Nicht den Hundertsten Haken durch die Lippen oder in den Rachen jagen! Aber kommt gern vorbei, dann pierce ich Euch alle auf die Art und Weise. Und nö, die Haken bleiben so drin, da gibts kei Dessinfektion oder so, wenn sichs entzündet: Pech gehabt, die Fische können auch nix für die Heilung tun.

  • Wenn es nur darum geht ob man Fische wieder zurücksetzen darf die man nicht sinnvoll verwerten kann, dann ist es im Normalfall sogar gesetzlich vorgeschrieben.



    Was heißt sinnvoll verwerten? Ist es sinvoll alles zu essen was man in die Finger bekommt wenn man am verhungern ist? Ja, definitiv. Und da achtet man gewiss nicht auf die Größe des Lebewesens das man isst. Als weniger sinnvoll empfinde ich es, verletzte Tiere wieder zurück zu setzen. Und bei der überfischung Weltweit, durch die schon seit Jahrhunderten Fische in Seen eingesetzt werden müssen, damit ihr genug zum angeln habt, zeigt einfach das Ihr euch mal nen anderes Hobby suchen solltet! Oder was anderes zum essen!

  • Valestris

    Hat das Thema geschlossen

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