Fischereiaufseher

  • Wenn welche gesucht werden und man dazu berufen wird. Untere Fischereibehörde. Der erfolgreiche Kursabschluß heißt nicht automatisch das du zu einem berufen wirst, da noch andere Punkte dazu gezählt werden. z.B. Führungszeugnis ohne Eintrag, Zuverlässigkeit und Eignung, Alter usw.

  • Kleiner Aprilscherz, was?
    Grad mal die Fischerprüfung gemacht, noch kein Zeugnis in der Tasche, aber schon Fischereiaufseher machen wollen.
    Da du ja angeblich die Prüfung geschafft hast, kann es sich nur um einen Aprilscherz handeln.

  • Zitat von DooM am 20.03.2011:
    "Servus,
    ich lies hier schon eine Weile mit, und dachte mir jetzt ist es an der Zeit ein Hallo in die Runde zu werfen und mich vorzustellen. Smile
    Mein Name ist Stefan, bin 29 Jahre alt und komme aus dem Landkreis München. Ich hatte am 5. März meine Prüfung und wie es aussieht auch erfolgreich bestanden. Smile
    Werde mir hier viele Tipps von euch einholen, und hoffe auf gute Hilfe von erfahrenen Anglern.


    Mfg Stefan "


    Hier nachzulesen: http://www.blinker.de/forum/vi…=439415&highlight=#439415

  • Ich denke nicht, dass du so einfach Fischereiaufseher werden kannst.


    So ein Amt setzt Erfahrung, Wissen und Menschenkenntnis voraus.


    Hier in BaWü gibt es meines Wissens nur 2 oder 3 staatliche Fischereiaufseher, die vom RP bestimmt werden, weil sie Fischereiwirte sind oder in anderer Art und Weise vom Fach sind.
    Dann gibts noch welche, die von den Verbänden bestimmt werden.
    Jedoch machen das Leute, die sich schon seit Jahren für den Verband engagieren, die man kennt, denen man vertraut und bei denen man sich über deren Zuverlässigkeit im Klaren ist.


    Es gibt auch vereinsinterne Fischereiaufseher, wie ich einer bin.
    Man wird darauf angesprochen und man bewirbt sich nicht, außer man ist schon seit Ewigkeiten in dem Laden tätig.


    Ich würde sagen, du sammelst erst mal Erfahrung, integrierst dich in einen Verein, engagierst dich und dann kannst du dich mal umsehn ;)

  • Bei uns läuft das etwas anders, da ich am Möhnesee wohne und die schrägen Vögel auf dem Wasser zusehen kann wie sie ihrem Handwerk nachgehen bin ich zum Fischmeister des See gegangen und habe mich dort beworben.
    Das Ergebnis, ich wurde bei der Unteren Fischereibehörde als Amtlich bestellter Fischereiaufseher eingetragen.

  • Zitat von RudivomSee

    Bei uns läuft das etwas anders, da ich am Möhnesee wohne und die schrägen Vögel auf dem Wasser zusehen kann wie sie ihrem Handwerk nachgehen bin ich zum Fischmeister des See gegangen und habe mich dort beworben.
    Das Ergebnis, ich wurde bei der Unteren Fischereibehörde als Amtlich bestellter Fischereiaufseher eingetragen.


    Ich würde dich auch als qualifizierte Person bezeichnen ;)

  • Hier reden sie aber von Bayern, da kann ich mir echt vorstellen das man dafür eine Prüfung machen muss. Ansonsten ist es zumindest bei uns so wie schon beschrieben, der Verein schlägt vor, die Gemeinde/Stadt ernennt und das wars.

  • In Bayern braucht man für den Fischereiaufseher erstmal einen Fischereischein und den hat er anscheinend noch gar nicht!
    Üblicherweise werden die Fischereiaufseher vom Verein vorgeschlagen. Auf jeden Fall müssen sie einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung bestehen. Erst dann können sie vom Verein als Aufseher eingesetzt werden.
    Sicher ist, dass ohne Fischereischein gar nichts geht.

  • Schön wie es überall anders ist.
    Einen Fischereischein braucht bei uns z.B. keiner. Der ist hier das überflüssigste was man haben kann. Aber wie kommst Du denn darauf das er keinen hat? Wie es ansonsten bei uns ist habe ich ja schon gesagt.

  • Zitat von Kai S.

    Aber wie kommst Du denn darauf das er keinen hat?


    Weil er am 5. März 2011 die Prüfung gemacht hat und die Prüfungszeugnisse erst gestern verschickt wurden und die ersten sie erst heute bekommen haben. Mit dem Zeugnis und nur mit diesem, kann er einen Fischereischein beantragen. Und erst dann kann er von einem Verein oder Genossenschaft etc. zum Fischereiaufseher vorgeschlagen werden.
    Das lernt man 1. beim Fischereischein und 2. beim Lehrgang für den Fischereiaufseher. Dort lernt man auch, wo und wie man den Ausweis und das Abzeichen bekommt.
    So ist das in Bayern.


    Gruß
    Andi

  • Wie gesagt es ist halt überall anders.
    Bei uns bekommt man den Prüfungsnachweis sofort wenn man bestanden hat, Ausnahme man ist noch nicht 14, dann kommt der zum 14 Geburtstag.
    Der Fischereischein ist hier absolut unnütz und überflüssig, also fällt der auch weg. Einen Lehrgang für Fischereiaufseher gibt es nicht.


    Daher eben auch meine Frage wie Du darauf kommst, denn hier hätte er alle Voraussetzungen, mal abgesehen davon das vermutlich kein Verein so verrückt wäre den vorzuschlagen wenn er gerade die Prüfung gemacht hat.
    Jetzt weiß ich wenigstens wie es in Bayern ist, und irgendwie wundere ich mich nicht das die da wieder alles so "bürokratisch" machen. ;-)
    1 Monat warten auf die Bescheinigung. :shock:

  • mei Netzfahnder, bist du Bulle oder was? ich stell dir mein Prüfungszeugnis vom Fischereischen und Aufseher hier rein, da du mir endlich glaubst... is auch klar das man im Verein sein muss und erst vorgeschlagen wird usw. aber anscheinend darf man hier nix fragen...... ich stell heute noch alles ein.


    Mfg DooM

  • DooM
    Wenn du es doch weißt, warum fragst du dann???
    Ich habe nicht geschrieben, dass du die Prüfungen nicht gemacht hast. Wenn du aber dann nach der Ausstellung des Ausweises fragst, kann man schon Zweifel anbringen. Deine Frage wird nämlich in den Lehrgängen beantwortet.

  • Zitat von Netzfahnder

    Kleiner Aprilscherz, was?
    Grad mal die Fischerprüfung gemacht, noch kein Zeugnis in der Tasche, aber schon Fischereiaufseher machen wollen.
    Da du ja angeblich die Prüfung geschafft hast, kann es sich nur um einen Aprilscherz handeln.


    Zitat von Netzfahnder

    DooM
    Wenn du es doch weißt, warum fragst du dann???
    Ich habe nicht geschrieben, dass du die Prüfungen nicht gemacht hast. Wenn du aber dann nach der Ausstellung des Ausweises fragst, kann man schon Zweifel anbringen. Deine Frage wird nämlich in den Lehrgängen beantwortet.


    Vielleicht wäre einfach nur ein "Entschuldigung" angebracht ?
    Vielleicht auch eine Beantwortung der ursprünglichen Frage?

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