Unberechtigte Kontrolle am Vereinsgewässer

  • Ich bin an meinem Vereinsgewässer ( Eixendorfer Stausse) kontrolliert worden, obwohl ich noch gar nicht geangelt habe. Ich war gerade dabei mein Angelhocker aufzubauen. Habe mich natürlich dagegen verwehrt, anschließend wurde mir mit Platzverweis gedroht. Da ich set 15 jahren im Verein bin und diesen übermotivierten Fischereiaufseher auch namentlich kannte, habe ich mich schriftlich bei der Vorstandschaft beschwert.
    Darauf kam keinerlei Reaktion.
    Habe zum 30.09. meine langjährige Mitgliedschaft gekündigt.
    Wer hat Erfahrungen mit derlei Polizeimethoden am Gewässer?

  • Sobald du mit deinem Krempel ,sprich angelfertige Ausrüstung am gewässer auftauchst darf der dich kontollieren.wenn du mit einer verpackten Rute etc spazieren gehst darf er es nicht.

  • Ich finde es zum Teil auch übertrieben, zumal mir ähnliches auch schon passiert ist ein Vereinskollege kontrolliert auch gerne andere Vereinsmitglieder und er weiß zu hundertprozent das ich und andere unseren Schein haben und im Verein sind. Das er das darf ist schon klar aber diese Mentalität ist mir ein Grauen man könnte meine das so Leute sonst nix zu sagen hätte und sich somit ihre Bestätigung holen müssen.


    Mir fällt zum Thema Angelfertiges Zeug nur noch ein Witz ein:
    "Steig die Frau des Anglers in sein Boot, er geht rein um sich hinzulegen, im Boot liegt die Aussrüstung des Mannes. Wenig später auf dem See, die Frau in ein Buch vertieft, wird kontrolliert und der Aufseher meint er müsse sie anzeigen da sie ja die fertige Ausrüstung dabei hat. Die Frau kontert und meint sie zeigt den Aufseher wegen versuchter Vergewaltigung an. Er ganz perplex warum sie das tuen möchte. Sie darauf Sie haben ja auch die fertige Ausrüstung dabei.

  • Landesfischereigesetz - LFischG NRW
    § 49
    Mitführen von Fischereigerät
    Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang
    berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.


    auch wenn Fischereirecht Landesrecht ist, dürfte dieser § wohl so oder ähnlich in anderen LFischG stehen...


    ...und da (in den meisten Bundesländern) die Berechtigungen zeitlich begrenzt sind, macht es für einen Aufseher sicherlich Sinn, auch die ihm bekannten Personen zu überprüfen!


    Daher dürfte Deine Beschwerde beim Vorstand wohl eher Achselzucken hervorrufen!


    *sonnenkind

  • Natürlich ist es übertrieben. Aber am Eixendorfer ist alles gerne nen Tick krasser als an andren Gewässern. Da hab ich auch schon einiges erlebt und von vielen auch gehört. Mein persönlicher Grund, das Gewässer zu meiden. Da macht das Angeln keinen Spaß mehr, wenn man 5 Mal am Tag vom gleichen Typ kontrolliert wird, ständig seine Montagen reinholen muß ( Köderkontrolle ), oder einem, wenn der Köfi noch zucken sollte, wenn man ihn anfaßt ( obwohl abgeschlagen und Herzstich ), das als Angeln mit lebenden Köfi ausgelegt wird...und, und, und...Ein schönes Gewässer mit gutem Bestand, aber unter diesen Umständen einfach kein entspanntes Angeln mehr. Hier in der Oberpfalz gibts genug attraktive Gewässer, an denen es "normal" zu geht. Ich hatte zwar noch nie etwas zu verbergen, aber schikanieren lassen muß ich mich ja auch nicht in meiner Freizeit. Solche Vereine / Kontrolleure zerstören den Spaß am Hobby und vergraulen Mitglieder und solche, die es vielleicht hätten werden wollen.

  • Hi Leute, vieleicht könnt ihr mir ja mal helfen bei diesem Thema.
    Also,ich angel in der Elbe, in einem Stück indem das Fischrecht seid Generationen in Privatbesitz ist,und ichkaufe mir dort regelmäßig Fischereierlaubnisscheine. auch ein oder zwei Angelvereine und ein fischer haben sich da eingepachtet. Nun meine Frage, wer darf mich konntrollieren und wer nicht, bzw müssen die sich nicht mir gegenüber als kontrollbefugt ausweisen,denn ganz ehrlich, ich ertrage diese Wichtigtuer nicht mehr, die meinen beim Gassigehen in die Rolle eines Polizisten zu schlüpfen.Bis auf einma bin ich bisher auch immer höflich geblieben, nur so langsam nervt es ungemein.
    Ich mach ja im Straßenverkehr auch keine Führerschein und Alkoholkontrolle weil ich gemeindearbeit leisten will.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Du musst grundsätzlich nur Berechtigten deinen Schein zeigen.
    Der Polizei, staatlichen Fischereiaufsehern und vereinsinternen Fischereiaufsehern und eventuell anderen Vereinsmitgliedern.
    All diese Personen müssen dir unaufgefordert ihren Ausweis bzw. bei Vereinsmitgliedern Fischereischein und Erlaubnisschein vorzeigen BEVOR sie deine Papiere ansehen.


    Irgendwelche Gassigeher, die sich wichtig machen, haben keinerlei Befugnisse.
    Ignoriere sie oder belehre sie. Wenn nicht, dann die Polizei wegen Belästigung o.Ä. rufen.
    Spätestens dann sind die weg.

  • soweit dachte ich mir das auch schon, war mir aber nicht sicher wie weit die jedermannsrechte reichen die wir ja haben.
    Bei uns Fährt immer so ein besoffener Spinner an der Elbe rum,dem da ein paar wiesen gehören sollen der den Sherriff spielt.Verkauft laut seiner Aussage auch gastkarten im namen des Besitzers, wie 10 andere in der Gegend auch. Müsste er sich, wenn das stimmt was er sagt dafür auch ausweisen um zu konntrollieren?

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Spätestens auf Nachfrage muss er es.
    Ich schleppe auch nicht immer gleich den Ausweis mit wenn ich anhalte und mal nachsehe, den meisten reicht auch die Aussage Fischereiaufsicht, aber klar wer den denn sehen will, der bekommt den auch zu sehen, denn nur mit der Berechtigung darf man eben auch Kontrollen machen. Bei uns bedeutet es eben als Fischereiaufseher mit Ausweis/Marke oder als Mitglied welches sich vorher als solches ausweisen muss. Wobei bei Mitgliedern laut Satzung die kameradschaftliche Pflicht besteht.
    Dann gibt es auch noch Punkt 9 (Fischereiaufsicht) Absatz "d. Auf Verlangen haben sich Mitglieder und Gastangler gegenüber Landwirten und Verpächtern oder deren Beauftragten auszuweisen."
    Wobei Du dann wohl auch von denen erst mal verlangen kannst das sie Dir auch beweisen das sie das auch sind, was ich mir in der Praxis schwer vorstelle. :D Aber klar die sind das dann normal auch, weshalb es wenig Probleme geben sollte, abgesehen davon das ich bezweifle das viele den Punkt der Satzung kennen.
    Klar das ist eine vereinsinterne Regel aus der Satzung, aber die können auch andere haben.


    Der Aufseher aus dem ersten Post scheint also alles richtig gemacht zu haben, wenn er sich denn ausgewiesen hat (spätestens auf Nachfrage eben). Caipirinha hingegen hätte zumindest bei uns mehrere Verstöße gemäß Bußgeldkatalog begangen.


    Behinderung oder Verweigerung der Aufgaben der Fischereiaufseher 20 Euro
    Verweigerung bei Kontrollen, Fang, Geräte und Papiere vorzuzeigen 50 Euro


    Immer vorausgesetzt er hatte fangfertige Fischereigeräte dabei, was aber wohl anzunehmen ist wenn er angeln will.


    Da kenne ich dann auch eine Geschichte mit einem Boot, denn da hatte einer dem Fischereiaufseher verboten das selbige zu betreten. Der zu Hilfe gerufenen Polizei hat er es ebenfalls verboten. Der Wasserschutzpolizei musste er es dann erlauben als sie ihr Schlauchboot zu Wasser gelassen hat und vom Wasser kam. Da waren die Ruten dann weg, aber sie fanden eine Schnur mit Haken dran, und damit war dann doch ein fangfertiges Fischereigerät am Wasser dabei. Die Geschichte hat ein Kollege erzählt, er sagte es sei ihm so passiert bei einer Kontrolle.


    Also ich kann verstehen das der Vorstand noch nicht reagiert hat. Wobei ich könnte eher nicht verstehen das es noch keinen Bescheid wegen dem Bußgeld gab, nachdem Caipirinha sein Vergehen ja anscheinend selbst gemeldet hat. :D


    Ok etwas übertrieben, aber ich gehe halt davon aus das der Fehler echt bei Caipirinha lag, der sich nicht mit seiner Satzung und dem Landesfischereirecht auskennt. Zumindest legt mir die Situation aus der Beschreibung nahe das es bei ihm auch solche Regelungen gibt. Und so wie er es beschreiben hat ist er dem Fischereiaufseher ja dumm gekommen und hat sich geweigert, und dann wird es jedem mal genug und man kommt dann dem Gegenüber ebenfalls dumm und stellt von freundlich auf wenn Du meinst mich anzumeckern zu müssen, dann kann ich auch anderes und arbeite jetzt mal alles ab.


    Zum Eixendorfer See, ich hoffe das ich da irgendwann auch mal hin komme. Der ist ja nicht umsonst deutschlandweit für die spitzen Angelmöglichkeiten und seine super organisierten Veranstaltungen bekannt. Halt das Traumgewässer in Süddeutschland.


    Kurzum, was Claudia erzählt ist ein Unding, was Niels beschreibt scheint ok zu sein, sollte er aber mal mit demjenigen abklären der da die Rechte hat, und was Caipirinha schreibt ist aus meiner Sicht wohl ein Fehlverhalten seinerseits, wobei das schwer zu sagen ist bei der kurzen Beschreibung.

  • Bricht man sich denn einen Zacken aus der Krone, wenn man seine Papiere vorzeigt, oder muss man alles und jeden gegen den Strich bürsten?


    Sicher gibt es Wichtigmacher unter den Kontrollettis, aber die schmiert man mit einem breiten lmaA-Grinsen und ohne Kommentare am besten ab!

  • Danke für die ausfürliche Antwort Kai.


    Meine Krone hat keine Zacken mehr. Meinem selbsternannten Fischereiaufseher hab ich schon mit nem Knüppel drohen müssen damit er mich in Ruhe lässt.
    Der ist von vorneherein mit jedem per DU, dann kam noch dazu, das er mich vor etwa drei Monaten an einem Abend viermal kontrollieren wollte, mit der Aussage, er wollt mal sehen ob ich meine Papiere immer griffbereit habe.
    Und ich habe wegen befugnissen gefragt, weil er sogar durch das Örtliche Naturschutzgebiet "Elbtalaue" mit seinem Geländewagen fährt, nur um bei uns Anglern rumzustänkern mit beleidigungen und schikanen.


    Und was die Passanten angeht,die einen immer kontrollieren wollen, ist es einfach so, das es sich dabei nicht um einzelfälle handelt, sonder die Regel ist,und zwar mehrfach am Tag. Das ging schon soweit das die sich für kontrollen verabredet haben.Und um es mal so zu sagen, solange die nicht die Papiere des Anglers in den Händen haben zur kontrolle, wird mit einem geredet als sei man sonst was und man hat gefälligst erstmal ruhig zu sein, und jetzt reden die erstmal.
    Brechen die sich einen Zacken aus der Krone höflich zu sein oder sich um ihren Kram zu kümmern? Ich glaube nicht..!


    Ich bin einer von den Anglern,die noch den Dreck vom Vormann mitnehmen um ihn zu entsorgen, aber diese Leute geben einem das Gefühl eine Straftat zu begehen nur durch anwesenheit mit dem Angelgerät am Wasser.Fischereiaufsicht ist wichtig und sinnvoll. Nur sollte sie meiner Meinung nach auch so angewand werden.

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  • Zitat von niels1984

    soweit dachte ich mir das auch schon, war mir aber nicht sicher wie weit die jedermannsrechte reichen die wir ja haben...


    In welchem Land lebst Du?!? Bestimmt nicht in Deutschland...

  • Wieso sollte ich nicht in Deutschland leben? Es ist so das wir zum Beispiel Jedermannsrechte haben,und die Polizei die sogenannten Hoheitsrechte. so wird das nunmal genannt!
    Naja, man sagt ja, wenn der klügere immer nachgibt, dann wird die Welt bald nurnoch von Idioten regiert.
    Ich finde das verhalten am Wasser von einigen Menschen nicht ok, sei es Angler oder Fischereiaufseher. Schwarze Schafe hat man immer mal.Und bei mir ist der Bauernhof dafür.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Ich war faul und habe mal aus Wikipedia kopiert! So ganz Falsch ist es nicht, nur verwechselt man es leicht, so ausgedrückt, wie das Jedermannsrecht in den skandinavischen Ländern. Es ist aber leicht anders! ;)


    Die Eingriffsrechte für Jedermann (Jedermann-Paragraph) bezeichnen die Eingriffsrechte, die jedermann zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlagen für dieses Eingriffsrecht bereiten die §§ 127 I StPO und 229 BGB. Hiernach ist jedermann befugt, der jemanden auf frischer Tat angetroffen hat und dieser der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen (§ 127 I StPO). Der Täter ist somit nur festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Er darf dabei nicht zur Herausgabe seiner Personalien gezwungen werden. Ebenso wenig ist Gewalt bei diesem Eingriffsrecht gestattet, außer es handelt sich um eine Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 227, Abs. 2 BGB).


    @Jorn-mit dem Strich durch den Buchstaben O!
    Ich finde es leicht kacke, dass Du, wenn Du mal schreibst, immer gleich so sarkastisch rüber kommst. Sarkastische Fragestellungen und immer gleich von oben runter, liest sich nicht so schön.
    Es würde anders wirken, wenn Du gleich berichtigen würdest, anstatt andere immer als ungebildet dar zu stellen! Ganz so falsch lag er nämlich nicht!

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Habe mich dabei an dem Jedermannsparagraph §128 StPO orientiert, und ungebildet bin ich absolut nicht .
    Aber darum gehts ja nicht. ich finde einfach nur das es ein Unding ist, wie sich manche Menschen am Wasser verhalten, auch wenn es sich dabei nicht immer um Angler handelt,ich fahre jedenfals keine 50 kilometer zu meinem Gewässer,um mich dann bepöbeln zu lassen o.ä.
    An dem Elbstück gibt es zwei Angelvereine,einen Fischer und den Besitzer,dann noch die leute die die Gast und Erlaubnisscheine Verkaufen.Also kann man sich vorstellen in welchem Ausmaß dort Kontrollen stattfinden.Man wird verfolgt, mit dem Fernglas beobachtet und sonst was. In meinen Augen nicht mehr nachvollziehbares Verhalten.

    Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!


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