Was ist los mit den Behörden in der Pfalz

  • Hallo zusammen,




    Komm jetzt gerade von der Kreisverwaltung Ludwigshafen, wo ich letzten Freitag schon einmal war und es hieß ich sollte Heute vorbei kommen und könnte meinen Fischereischein mitnehmen.....


    Jetzt war ich Heute da, Kollegin krank und die nette Dame die verdrehtung macht sagte mir den Fischereischein könnte mir Sie nicht geben.............WASSSSSSSSSSS


    Grund: Auf meiner Fischerprüfung müsste StaatlicheFischerprüfung stehen und nicht mecklenburg Vorpommern......


    Das beste aber ist....mein Bekannter der im Saarland seine Prüfung gemacht hat war mit mir dabei......und ihr werdet es nicht glauben.
    Sie konnte ihm auch keinen Fischereischein austellen


    Dann sind die Pferde mit mir durch, nicht das ich schon 4 mal dort vor Ort war und morgen wieder hin rennen sollte, sondern auch das mein Kollege die Saarländische Fischereiprüfung in der Hand hatte die DEFINITIV in RheinlandPfalz anerkannt ist und ihm auch keiner ausgestellt wurde..........
    Grund: Auf seiner Fischerprüfung müsste StaatlicheFischerprüfung stehen und nicht Saarländische......


    Ich weiss mir bzw. uns so langsam nicht mehr zu helfen....klappt das jetzt morgen wenn die Kollegin wieder da ist oder kommt da die nächste Ausrede.



    Auf meine Frage ob Sie sich nicht informieren könnte bzw. es sogar einen festgeschriebnene § gibt der besagt das in Rheinland Pfalz alle Fischerprüfungen anerkannt werden..........


    Antwortete Sie mit Nein



    Sorry für meine Ausdrucksweise aber in Ludwigshafen arbeiten nur VOLLIDIOTEN


    Ich meine das kann doch jetzt echt nicht wahr sein, mein Bekannter hat vor 14 Tagen extra angerufen und gefragt ob die Saarländische Prüfung auch hier zählt und da sagte man zu ihm ja natürlich garkein Problem................




    Achtung jetzt kommt der Oberhammer:
    Selbst auf dieser Seite http://www.vdsf.de/ wo ausdrücklich in einem Dokument steht das in Rheinlandpfalz alle Fischerprüfungen anerkannt werde, wurde mir Telefonisch die Auskunft gegeben das in Rheinland pfalz die Meckpomm und Saarländische Fischerprüfung nicht anerkannt werden ????? Bitte was auf der Seite steht es wird anerkannt und Telefonisch wird gesagt das wäre nicht der fall..........
    Was noch dazu kommt und ich eine rießengrosse Frechheit finde ist diese Aussage:
    Diese 3 Tages Kurse aus dem Saarland werden eh nicht anerkannt von uns, aber wenn Sie den Saarländischen Fischereischein haben ist es natürlich garkein problem den umzuschreiben wie auch den aus Meckpom....SAG MAL GEHTS NOCH


    Hab sofort in Meckpom und im Saarland angerufen und was hieß es da........
    Zitat: Ach die Pfälzer wieder, fangen die wieder an Probleme zu machen obwohl es festgeschrieben ist das alle Prüfungen in Rheinlandpalz anerkannt werden.

  • Ich war vor 2 Wochen auch in der Pfalz zum angeln.. Ich komme aus NIedersachsen hatte das selbe problem bei dem Kauf einer Gastkarte für den Rhein. Im ersten Angelladen haben sie mir keine gegeben. Im zweiten angelladen haben ich dann erst nach langer diskusion eine Karte bekommen.

  • mhm, bei mir steht z.B. auch nur Baden-Württemberg Fischereischein, heist das jetzt wenn ich bei mir um die Ecke in die Pfalz stapfe, dass die voll den Ärger machen???


    Mein Schein ist z.B. blau sind eure auch blau?

    Gruß
    Jesse


    Catch and eat if you want...


    Immer auf der Suche nach dem Monsterbarsch grösster bisher 39cm gefangen 27. Juli 2013 am Rhein.

  • Es ist ein Unterschied, ob der Fischereischein anerkannt wird und damit die Prüfung in dem Bundesland oder ob Du in einem Bundesland wohnst, in einem anderen die Prüfung ablegst und dann glaubst, Du bekämest in Deinem Heimatbundesland den Fischereischein ausgestellt. Die Prüfung musst Du in dem Bundesland ablegen, in dem Du Deinen Hauptwohnsitz hast (es gib auch Ausnahmen), in manchen Bundesländern sogar in der kreisfreien Stadt/ dem Kreis, in dem Du wohnst.


    Lt. Landesfischereiordnung:


    § 2 Fischereischeine anderer Bundesländer
    (1) Der Inhaber eines in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fischereischeines darf die Fischerei im Sinne des § 33 Abs. 1 LFischG ausüben, wenn er im Zeitpunkt der Ausstellung oder der letzten Verlängerung seine Hauptwohnung nicht in Rheinland-Pfalz gehabt hat.


    Hiermit will man den Prüfungstourismus unterbinden.

  • So ein Schwachsinn kanns auch wieder nur in Deutschland geben. Ist so typisch.


    Ich hatte das Glück bis jetzt keine Probleme mit meinem Schein in Deutschland zu haben.

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Das ist richtig was du da sagst.
    Aber das trifft nicht auf uns zu, sondern auf eine Person die bereits einen Fischereischein hat.
    Hab gerade mit dem VDSF gesprochen und man hat mir ein nettes Dokument gefaxt in dem niedergeschrieben ist:


    Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins auch in Rheinland-Pfalz gültig.



    Und mein Bekannter hat vor ca.14 Tage auf der Behörde angerufen und nachgefragt, ihm wurde gesagt er kann die Prüfung im Saarland machen und hier damit seinen Fischereischein beantragen.


    Die dame von der Behörde war ja nur in vertrehtung und sagte uns das wir morgen wieder kommen sollte den Sie wüsste es nicht....

  • Das liegt vermutlich an der "Amtsstute" und nicht am Land RLP.


    Bei meinem Umzug in 2008 von Bayern nach RLP wurde mir problemlos die Adresse in meinem bayrischen Schein geändert, weil der ja noch etwas Gültigkeit in Sachen Fischereiabgabe hatte. Einfach und problemlos im Vorbeigehen auf der Gemeinde in Sinzig. 2010 war jetzt der neue Schein fällig. Mit Zeugnis, Passbild und Bargeld auf die Stadtverwaltung nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und 15 min später war alles erledigt.

  • Zitat von andal

    Das liegt vermutlich an der "Amtsstute" und nicht am Land RLP.


    Bei meinem Umzug in 2008 von Bayern nach RLP wurde mir problemlos die Adresse in meinem bayrischen Schein geändert, weil der ja noch etwas Gültigkeit in Sachen Fischereiabgabe hatte. Einfach und problemlos im Vorbeigehen auf der Gemeinde in Sinzig. 2010 war jetzt der neue Schein fällig. Mit Zeugnis, Passbild und Bargeld auf die Stadtverwaltung nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und 15 min später war alles erledigt.


    Ja das glaube ich auch.......
    Es gibt z.b in Bayern wie auch in BW einen § der besagt das nur Prüfungen aus anderen Bundesländern mit Ausnahmen annerkannt werden.


    Solch einen § gibt es in Rlp nicht.
    Mir wurde ja bestätigt das es annerkannt wird von 3 Seiten:


    Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Umwelt
    Fischereischule
    und vom
    Verband Deutscher Sport Fischer

  • @ Bishop: Diese Ausnahmen sind, daß verlangt wird, daß ein umfangreicher Kurs stattgefunden hat mit bestimmten Stundenzahlen usw.
    Oje, sowas kenn ich! Ich hab, weil ich damals in Baden-Württemberg gewohnt hab, dort auch den Schein gemacht, zusammen mit Leuten aus Südhessen. Darauf stand auch staatlich usw, genau wie in Bayern, es war auch genau der gleiche Lehrgang, desweiteren übrigens auch bayerische Unterlagen. ;-) Nun gut, bin dann nach Bayern gezogen und jetzt wirds lustig. In Franken und etlichen Gemeinden der Oberpfalz wollte man mir keinen Schein ausstellen, da ich die Prüfung ja damals in BW gemacht hätte. Andre Gemeinden hatten damit kein Problem. War schon kurz vorm Ausrasten, bis ich dann nen netten Herrn aus Starnberg am Telefon hatte, der mir bestätigte, daß mir jede Gemeinde in Deutschland einen Schein ausstellen müßte, da ich ja so gesehn, die Prüfung in BW gemacht hatte und die der bayerischen gleich gestellt wurde, und die wiederum überall gültig wäre ( wegen umfangreicherem Kurs, Prüfung usw. )
    Hab mir den Schein gleich "lebenslang" ausschreiben lassen, möcht mich nie wieder mit den Irren rumstreiten müssen... ;D

  • Tja, das gilt so lange, wie Du in Bayern lebst. Ziehst Du nach RLP um, dann musst Du nach spätestens 5 Jahren den Schein umschreiben lassen. In NRW ist es, glaub ich ein Jahr, in anderen Bundesländern 2 Jahre.


    Übrigens ist es egal, was der VDSF schreibt, gültig ist alleine das jeweilige Landesfischereigesetz und die dazugehörige Landesfischereiordnung und ggf. noch zusätzliche Verordnungen über die Prüfungsordnung etc.


    Zumal gerade der § 2 der Landesfischereiordnung im 2. Absatz genau zu der Anerkennung Fischereischeine anderer Bundesländer Aussagen macht.

  • Ja es wurden ja die Stunden erfüllt, bzw. sogar noch ein Praktikum absolviert das hier garnicht notwendig ist......


    Ich meine mein Bekannter hat angerufen, ich war vor Ort und es wurde uns 2 mal von der Behörde bestätigt das alle Prüfungen in Rlp annerkannt werden.
    Und die Aussagen waren von der zuständigen Person die die Fischereischeine austellt.......also gehe ich als Bürger davon aus das diese Aussage von genau dieser zuständigen Person auch rechtens ist..

  • Nochmals, die Prüfung wird anerkannt aber Du bekommst auf Grund dieser Prüfung keinen Fischereischein, weil Du zum Zeitpunkt der Prüfung Deinen Hauptwohnsitz in RLP und nicht in dem Land hattest, in dem Du die Prüfung abgelegt hast, hab ich zumindest so gedeutet.


    Aber, vielleicht hast Du ja Glück und die zuständige Sachbearbeiterin hat am Abend vorher zu tief ins Glas geschaut.


    Was hilft, umziehen, Fischereischein in McPom ausstellen lassen und zurückziehen.


    Kleiner Nachsatz, die Bayern haben übrigens diesen Tourismus explizit in Ihrer Verordnung aufgeführt und das Ausstellen eines bayerischen Fischereischeines bei dieser Vorgehensweise ausgeschlossen.

  • Ach ja, noch ein kleiner Tipp, wahrscheinlich gibt es auch in der Verwaltung von Ludwigshafen oder in einer anderen zuständigen Verwaltung den ein oder anderen Leser des Forums und was meinst Du, was passiert, wenn der dann bei der unteren Fischereibehörde anruft und erklärt, dass da jemand mit einer Prüfung aus McPom geschrieben hat, dass da nur Volli... sitzen. Wie so immer bei Verwaltungen ist vieles auch Ermessensspielraum und den verscherzt man sich so recht schnell.

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