Angeln - juristisch definiert

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich habe mal an einen Fliegenfischer-Anfängerkurs teilgenommen, der an einem für das Fischen gesperrten Gewässer stattgefunden hat. Als wir anfingen, kam plötzlich ein Fischereiaufseher daher und hat unserem Lehrer mit der Polizei gedroht. Die Sache ließ sich schnell aufklären, weil wir mit Fliegen mit abgezwicktem Haken übten und der Kurs mündlich mit dem entsprechenden Fischereivereinsvorsitzenden vereinbart war. Seither läst mich die Frage nicht los, ob Fliegenfischen mit abgezwicktem Hakenbogen als Fischen gilt oder ob man mit solchen Fliegen an ein x-beliebiges Wasser gehen und damit die Fische ärgern darf.
    Petri Heil
    Dorfener

  • Also meiner Meinung darf man das. Der Fisch kann ja nicht gehackt werden geschweige denn gelanden werden. Außer der Fisch verschluckt sich. :D
    Du kannst ja auch einfach ein 50 Gramm Blei an die schnur hängen und raus werfen.
    Übernehme aber keine Garantie für Richtigkeit...


    Ihr habt ja nicht "geangelt" sondern nur ein paar federn an ner Schnur ins Wasser geworfen.
    Gruß Sefisch

    Sagt der Walfisch zum Thunfisch: Was soll ich tun Fisch?
    Sagt der Thunfisch zum Walfisch: Das ist deine Wal Fisch.

  • genau diese Frage interessiert mich auch!


    Darf ich an einem Gewässer ohne ERlaubnisskarte mit Wobbler angeln,
    wenn dieser keine Haken hat?

  • Zitat von johannes

    genau diese Frage interessiert mich auch!


    Darf ich an einem Gewässer ohne ERlaubnisskarte mit Wobbler angeln,
    wenn dieser keine Haken hat?


    Zu was soll das gut sein ???

  • Zitat von fauso

    Zu was soll das gut sein ???


    Ich habe halt ein kleines Gewässer direkt neben meiner Haustür.
    Und wenn ich mal eine neue Rute, Rolle, Kukö testen will!

  • Dann teste doch lieber an einem Angelgewässer mit scharfer "Waffe". Stell Dir nur mal vor, der Hecht Deines Lebens rennt auf den hakenlosen KuKö, Du weißt nun, dass er in dem Gewässer ist, aber Du darfst ihn nicht fangen. Böse Vorstellung, ich könnte dann nicht mehr ruhig schlafen :lol:

  • in dem Gewässer ist sicher kein Hecht ;)
    Und falls doch dann 100 pro kein Meterhecht :lol:


    aber en paar Forellis sind drin.


    Wäre halt kewl gewesen wenn man es darf.


    Naja dann fahr ich halt immer zum Hausgewässer.

  • Die Frage ist echt gut - da kann man wirklich darüber philosophieren. :-S


    @ TGvP
    Eine nicht fangfähige Angel ist nicht, so wie Du das beschrieben hast, mit einem Auto vergleichbar.
    Im Auto ohne Zündschlüssel am Lenkrad drehen, die Pedale treten, Gänge schalten und "brumm, brumm" machen
    ist juristisch gesehen unbedenklich.


    @ All
    "Angeln ohne Anbissstelle hat nichts mit Angeln im juristischen Sinn zu tun, sondern lediglich mit den Bewegungsabläufen.
    Daher wird juristisch gesehen dieser Vorgang ohne Belang sein.


    Man könnte nun den Aspekt "grober Unfug" bei Anzeige des Gewässerpächters
    bzw. eines Tierschützers mit in Betracht ziehen ...
    Dabei dürfte es sich um ein ähnliches "Vergehen" wie Kieselsteine ins Wasser werfen handeln.
    Also juristisch ebenso unrelevant.


    Ergo:
    Juristisch gesehen dürfte diese Verhaltensweise nicht angreifbar sein.


    Lediglich durch den Anschein des Angelns wird Stress mit den Fischereiberechtigten
    und gegebenenfalls mit den Ordnungshütern provoziert.


    Gruß,
    Peter

  • Hi! Ich habe vor 20 Jahren einer Freundin mal das Spinnen beibringen wollen, in BW, genauer in Gönningen, und habe dazu eine Spinnrute mit Spinner ohne Drilling verwendet. Großes Polizeiaufgebot.... großes gelächter bei der Staatsanwaltschaft.... . :lol:
    Da lasse ich es im Zweifel auch heute noch drauf ankommen... "grober Unfug" trifft es wohl am besten. :D
    Wer diese 3 Seen in Gönningen vor 20 Jahren mal gesehen hat, kann sich mit Sicherheit vorstellen wie Lustig das war... für alle anderen: Glasklares Wasser, 80er Forellen und ein kleiner Mepps - das war wirklich kurzwelig! :D
    Soviel zum "warum" - das war wirklich gut und niemandem weh.
    Gibt es bei Autos eigentlich diese 6kmh Regelung nicht mehr?
    Petri!

  • So wei Peter sehe ich das auch. Ohne Haken keine Angeln.


    Wärend meines Lehrgangs für dei Prüfung(mann ist das lange her) wurde mir glaube ich beigebracht, dass wenn ich mit montiertem Gerät den Angelplatz wechsle, bzw. zum Angeln fahre und dabei in unmittelbarer Nähe zu einem Gewässer vorbeikomme muss ich den Haken abmachen, der Rest kann also dranbleiben. Soll heissen: Ohne Haken hat man keine Möglichkeit Fische zu fangen, ist also juristisch gesehen kein "aktiver" Angler.


    Letztes Wochenende war ich an unserem KV-Gewässer um verschiedene Meerforellenruten zu testen. Der Drilling der Mefoblinker war ab, also keine Gefahr für Fische und Karte :o


    mfg Tristan

  • "Angel" ist eigentlich ursprünglich ein Synonym für den Haken - gewusst? :idea:


    Wenn du eine Schnur mit einem Haken dran ins Wasser hältst - angelst du.
    Solange an einer vollständigen Angelflucht (Rolle, Rute, Schnur) kein Haken dran ist, kann von Angeln nicht die Rede sein.


    Allerdings: Pöddern geht auch ohne Haken - aber gilt als Angeln.

  • Hi,


    ohne Haken kann man nicht angeln. Das Problem ist, dass es in genug Leute geben wird, die das nicht so locker sehen!


    Was machst du, wenn dich einer "erwischt" und überall verbreitet, dass du schwarzangelst......auch Worte können dir richtig Stress machen. Wenn der Aufseher dann einige Jahre älter und überall bekannt ist, wem wird man wohl glauben.


    Vor Gericht würde dann Aussage gegen Aussage stehen, nur im wahren Leben fehlt oft das Gericht.


    Wenn du zwei Deppen hast, die dich beobachten und anzeigen, dann steht es zwei gegen einen.....du magst im Recht sein, aber bei groben unfug muß man sich nicht wundern, wenn man für was verknackt wird, was man ja eigentlich gar nicht gemacht hat.

  • hmmm.. ich verstehe euch nicht!


    schon alleine um nicht 100 Diskussionen mit dem Aufseher
    oder dem Besitzer führen zu müssen, die vielleicht noch die
    Polizei verständigen um herauszufinden ob es sich um Angeln
    handelt oder nicht, würde ich es einfach lassen.


    Einfach lassen....
    Marko

  • Weil ein paarmal die Frage nach dem Warum gestellt wurde: Die Intention war so ähnlich, wie rhinefischer es beschrieben hat... im klaren Wasser auf Sicht ein paar Grossforellen nachstellen oder auch mal einen Streamerprototypen ohne Haken in der Schonzeit testen, wie er läuft. Ich habe es nicht ernthaft an einem fremden Gewässer vor, aber sollte mir der Sinn nach grobem Unfug stehen, weiss ich nun zumindest, dass seitens der Staatsanwaltschaft nicht viel passieren könnte. Schöne Geschichte übrigens rhinefischer, und die Cops waren die gelackmeierten. Und Reverend: Nein, das mit der Bedeutung des Wortes Angeln war mir nicht bewusst, werd ich gleich mal googeln..
    Danke für Eure hilfreichen Beiträge
    Petri Heil und tight lines
    Dorfener

  • Ich habe nicht geschrieben, dass man es an einem fremden Gewässer ausprobieren soll.
    Ich habe mich auch nicht dazu geäußert, wie es böswillige Zuschauer hindrehen können.
    Die Fragestellung im Eingangsposting war eine andere.

  • Zitat von reverend

    Ich habe nicht geschrieben, dass man es an einem fremden Gewässer ausprobieren soll.
    Ich habe mich auch nicht dazu geäußert, wie es böswillige Zuschauer hindrehen können.
    Die Fragestellung im Eingangsposting war eine andere.


    Du hast völlig recht, das war lediglich eine Schlussfolgerung meinerseits, zu der mich niemand ermuntert hat. Abgesehen davon: Vor 20 Jahren hätte ich mir den Spass wahrscheinlich gegönnt, mittlerweile ist meine Neigung zu Unfug nicht mehr so ausgeprägt wie früher. ;)

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