Fischereirecht in gepachteten Gewässern

  • Tach auch,


    ich habe da mal ne Frage zum Fischereirecht.


    Wir haben 4 Teiche gepachtet vom Bund mit einer Gesamtgröße von ca. 8000 m².


    Da sind Regenbogenforellen, Hechte, Zander, Karpfen und noch vieles mehr drinne.
    Jetzt meine Frage, bei uns in NRW sind die Regenbogenforellen und die Hechte laut landesfischerischein geschont, zum jetztigen Zeitpunkt.


    Im Pachtvertrag steht da nichts drinne.


    Wie sind da die Regeln, darf ich die Hechte trotzdem dem Gewässer entnehmen und die Forellen oder gilt das Landesfischerirecht?



    In diesem Sinne


    Gruß Marc

  • Es gilt das Landesfischereirecht. Du kannst als Pächter dessen Forderungen erhöhen, aber nicht unterschreiten. Es sei denn, es handelt sich um ein geschlossenes Gewässer i.S.d.G..

  • Im Sinne des Gesetzes.


    Forellenpuffs sind eben solche geschlossenen Gewässer.


    Wenn bei euch ein Bach durchgeht dürfte es ziemlich ausgeschlossen sein, dass es so ein Sonderfall ist.

  • Zitat von Marcw

    Was ist bitte ein i.S.d.G. ...

    Im Sinne des Gesetzes.


    Das gilt auch für den FoPu :D , ist aber sicherlich als Zuchtanstalt deklariert, d.h. die Fische werden vom Angler käuflich erworben und muss sie aber selber fangen, in einem Teich der vom Züchter benannt wird.

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