Schonzeit für Aal

  • Moin,
    ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum in gange und bitte um entschuldigung wenn ich nu mit meinem Thread falsch bin, bzw. es so einen schon gibt. Ich habe die Suche benutzt und nichts gefunden.
    Also, ich wollte mal eure Meinung zum Thema Aal-Schonzeit hören. Geplant sei n ja ein generelles Fangverbot vom 01. bis zum 15. eines Monats.
    Ich frage mich, ob das Sinn macht, wäre nicht eine Fangbegrenzung und vor allem das Abfangen der Glasaale wirkungsvoller??


    Gruß Jörn

  • Es könnte auch sein das ein Hacker von der EU beauftragt worden ist um dieses Forum zu manipulieren. Damit keiner diesen Link findet und somit keinerlei Gegenwehr von den Anglern zu erwarten ist.


    Es sind ja leider nur die Angler betroffen und nicht die Glasaalfischer.
    Und leider sind die Angler in Deutschland (immerhin ca. 4 Mio) zu schlecht organisiert um sich zu wehren und eine Lobby existiert auch fast gar nicht die unsere intereseen würdig vertritt.


    :lol: :lol: :lol:

  • Zitat

    Wir können uns ja mal alle zusammen tuen und uns gegen die EU wehren...


    Also so abwegig ist das nicht. Denn es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die der normale Bürger hat und die wenn sie von vielen genutzt werden auch Wirkung haben (können).
    Dazu gehört zum Beispiel seinen Europaabgeordeneten eine Email/Brief zu schreiben und auf das Problem aufmerksam zu machen. Nicht jeder Abgeordnete kennt sich mit allen Sachen aus über die dort abgestimmt wird (eigentlich ist eher das Gegenteil der Fall :shock: ). Nachhilfeunterricht von den Bürgern/Wählern oder einen Einblick in die öffentliche Meinung ist dabei etwas, dass Politkern und ihren Mitarbeitern durchaus gelegen kommen kann.


    Eine saubere Argumentation, die auch auf andere Probleme aufmerksam macht, zB. Meerforellen und Nebenerwerbsfischer, Laichaufstiegsmöglichkeiten, etc. und den Hinweis auf die ökonomische oder politische Macht der angelnden Bevölkerung ist sicherlich auch nicht schlecht.


    Eine weitere Möglichkeit, die zumindest eine Bearbeitung in einem Parlamentsausschuss findet ist die Nutzung des Petitionsrechts. Hier kann jeder eine Petition stellen, dass heisst um Änderung eines Sachverhalts, Gesetzes o.ä. bitten oder auf ungelöste Problme hinweisen.
    Hierbei sollte der sachverhalt aber eher eng umrissen sein und gut durchargumentiert sein, z.B. Glasaalfang, Fangqueten für Dorsche etc..


    Dabei kann man sich auch durchaus zusammentun und beipielsweise für weitere Öffentlichekti sorgen in dem man die Briefwechsel ins Netz stellt, eine Unterschriftenliste organisert etc. ..

  • Ich habe bei unserer Jahres-Generalversammlung unseren Rechtsexperten nach gesetzgeberischen Maßnahmen gefragt, mit denen der Freistaat Bayern diese EU - Verordnung umzusetzen gedenkt.
    Bisher ist weder vom Landesfischereiverband noch von gesetzgeberischer Seite irgend etwas in diese Richtung Gehendes verlautet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!