Angelmesser nur noch mit Waffenschein legal???

  • Ich habe von einer Änderung im Waffengesetz gehört die besagt, dass man feststehende Messer mit einer Klingenlänge die breiter als die Handfläche ist nur noch mit einem sog. kleinen waffenschein (50¤ am amt) mitführen darf.
    Gilt das auch fürs Filitiermesser? Oder darf man das als Angler?
    Ich geb zu ich machs auch so interesiert mich nur. ;)

  • das die handfläche als maß genommen wird, kann ich mir kaum vorstellen.. der unterschied z.b. zwischen ner babyhand und der von king kahn ist ein bischen groß.


    zu deiner frage weiß ich leider nichts genaueres.

  • Zitat von Angus

    Ich habe von einer Änderung im Waffengesetz gehört die besagt, dass man feststehende Messer mit einer Klingenlänge die breiter als die Handfläche ist nur noch mit einem sog. kleinen waffenschein (50¤ am amt) mitführen darf.
    Gilt das auch fürs Filitiermesser? Oder darf man das als Angler?
    Ich geb zu ich machs auch so interesiert mich nur. ;)


    1. der kleine waffenschein gilt NUR und AUSSCHLIESSLICH für gas- udn schreckschusswaffen und berechtigt zum führen dieser. Der Besitz bleibt weiterhin legal, nur zum führen brauch man allerdings eine erlaubnis
    Ich kann das Gelaber vom kleinen Waffenschein nicht mehr hören ..


    2."breiter als die handfläche" wird in keinem Gesetzestext stehen.


    von daher schliesse ich auf Stammtischgelaber und Panikmache.


    Wenn es wirklich wichtig ist, les ich den Teil im WaffG nach und poste es

  • Mein Fleischermesser in der Küche hat eine Klinge von 30 cm.
    Kann mir einer erzählen, wie ich meinen "Sonntagsbraten" mit einer Klinge von ca. 8 cm in Scheiben schneiden soll?
    Dieses Phänomen mit dem kleinen Waffenschein gabs schon, als ich noch in die Schule ging. Das ist schon einige Jahre her...

  • Also das mit demHandflächnemals halte ich auch für völligen "Dummfug".


    Welche Handfläche nehmen wir denn da ? Die von meiner Freundin oder von meinemSohn ?
    Oder vielleicht meine ? Meine wäre ja noch okay :lol: .

  • Zitat von Zanderschreck

    Also das mit demHandflächnemals halte ich auch für völligen "Dummfug".


    Welche Handfläche nehmen wir denn da ? Die von meiner Freundin oder von meinemSohn ?
    Oder vielleicht meine ? Meine wäre ja noch okay :lol: .


    Das wäre gut! Dann könnten wir alle mit nem Samurai Schwert rumlaufen! ;)

  • Zitat von Tobbes

    Das wäre gut! Dann könnten wir alle mit nem Samurai Schwert rumlaufen! ;)


    *lol* Das stimmt allerdings.


    Aaaaber....es gibt irgendein Gesetz, das bestimmt, wie lang die Klinge eines feststehenden Messers sein darf, das man mit sich führt....ich weiß nur nicht, wo man das finden könnte.
    Gibts denn keine Polizisten hier ??
    Die müssten das doch wissen.

  • Zitat von Schröderin


    Gibts denn keine Polizisten hier ??
    Die müssten das doch wissen.


    frag in waffengesetz fragen NIEMALS einen polizisten

  • Zitat von schorsch

    Mensch Riot, Du bist ja wieder richtig gut drauf :!: :p :oops:


    ne nur waffengesetz, kleinerwaffenschein, stammtischmutmaßungn und polizeiauskünfte sind n reizthema bei mir...



    :lol:

  • Zitat von riotkid


    ne nur waffengesetz, kleinerwaffenschein, stammtischmutmaßungn und polizeiauskünfte sind n reizthema bei mir....


    ... wie so viele andere Themen auch :p 8)


    Gruß,
    Peter

  • Also,
    so lange jemand Angeln geht, und nicht mit nem Fleischermesser in die Disko.... so lange ist das alles auch o.k. .
    Abgesehen davon, Angler müssen ein Messer dabei haben. Über die Länge steht nichts geschrieben.


    Ich frage mich worüber sich alles Gedanken gemacht werden kann. Wenn jemand vernüftig und verantwortungsvoll und als Angler ein Messer bei sich führt, dann muss er sich auch keine Sorgen übers Recht machen.


    Allerdings ... wir könnten überlegen, welche alternativen es statt Messer gäbe... ;-)



    ... ich bin für`n Laserschwert :lol:

  • Also, ich denke mal, ich kann im Laufe des Tages konkret dazu Auskunft geben.
    Da ich kein Problem mit der Polizei habe, habe ich vorhin kurzerhand auf der Notrufleitung :D (ja sorry, ich wußte sonst keine Nummer der Polizei) angerufen und mal nachgefragt.
    Der Polizist war super nett und fand die Frage ebenso interessant wie ich. Er will nun mal ganz genau nachschauen und ruft mich nachher wieder an - auf einer anderen Leitung. :oops:

  • Zitat von Schröderin


    Er fand die Frage ebenso interessant wie ich, schaut nun mal ganz genau nach und ruft nachher zurück


    :lol: :lol: Typisch Schröderin! :lol: :lol:


    Dank Kirsten werden demnächst alle Angler rund um Giessen wegen unerlaubtem Waffenbesitz
    am Teich festgenommen und zu Wasser und Brot verurteilt!


    Armer Volker :badgrin:


    Gruß,
    Peter

  • Hier der Text eines Merkblattes für Verkäufer von Messern:


  • @ Kailash


    Das beantwortet allerdings nicht die Frage, ob Messer mit feststehender Klinge
    in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen ...


    Gruß,
    Peter

  • Zitat von Taxler

    @ Kailash


    Das beantwortet allerdings nicht die Frage, ob Messer mit feststehender Klinge
    in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen ...


    Gruß,
    Peter


    Wie wird die Öffentlichkeit da definiert?
    Ist im Angelkoffer Öffentlichkeit, oder erst wenn ich es offen am Gürtel trage?
    Allerdings mache ich mir da keine Gedanken darüber, ich nehme mein
    Messer im Angelkoffer mit und gut. ;)


    Aber vielleicht weiß da ja noch wer besser Bescheid mit Quellenangabe,
    denn eine Polizistenauskunft nützt garnichts, da sagt auch jeder was anderes.

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