Hab noch ein schönes Beispiel, bzw Fehlinformation
Ich habe an der Lahn eine Jahresgastkarte. Darauf ist nicht vermerkt dass Nachtangeln verboten ist, sind schließlich auch net in bawü.
Letztes jahr als ich das erste mal nachts an der Lahn war kam auch gleich ein Kontrolleur und ist ausgeflippt weil ich noch um 24h am Wasser war.
Da ich dort ganz neu war hab ich erstmal das Maul gehalten, sonst hätts vielleicht ne Anzeige wegen Beleidigung gegeben
Naja, daheim hab ich alles durchgelesen und es steht definitiv kein Verbot drinn. Hat mir der gerätehändler auch bestätigt.
Also dieses Jahr sitze ich wieder am Wasser, zusammen mit ein paar Leuten vom Verein. Natürlich kommt der freundliche Kontrolleur vorbei und fragt ob ich überhaupt ne karte habe..., und blabla Nachtangeln verboten..., darauf hin hab ich ihm meine Karte gezeigt und wollte sehen wo das steht. Er konnts mir nicht zeigen obwohl er sehr überzeugt von dem Verbot war. Behauptet doch glatt das sei ein Fehldruck!
Hat mich dann aber doch angeln lassen (andernfalls hätt er die polizei holen müßen, denn dieses mal wäre ich nicht gegangen). Ein Nachfragen beim Vorstand ergab dass Nachtangeln schon ewig erlaubt ist und man sich nicht erklären kann wieso ein solches Gerücht umgeht.
Übrigens haben mir von dem Verbot auch andere erzählt...., also net alles glauben was erzählt wird.