Nu mal langsam mit den jungen Pferden ... 
Versuchen wir uns das doch einmal zu verdeutlichen:
Eine Deutsche (z.B. Hessin) lebt mit einem ausländischem Mitbürger seit 8 Jahren in NRW.
Im Sommer kommt der volljährige Neffe des ausl. Mitbürgers, zusammen mit einer in Deutschland lebenden Cousine
sowie der hessische Bruder der Deutschen gemeinsam mit einem im Ausland lebenden Geschäftspartners
in den Sommermonaten zu Besuch.
Alle 6 beantragen während eines 3-wöchigen Aufenthaltes in MeckPom einen Touristen-Angelschein.
Mit der neuen Regelung könnten diese 6 Menschen gemeinsam in MeckPom angeln gehen ... PUNKT!
Aber:
nach der geltenden Regelung bekommen lediglich der Neffe aus dem Ausland, sowie der Geschäftspartner,
lediglich gegen Vorlage Ihrer Reisepässe, einen Erlaubnisschein.
Weder der hier in Deutschland lebende ausländische Onkel, noch die Hessin,
weder der hessische Bruder noch die Cousine erhalten die Erlaubnis.
Seid Ihr ernsthaft der Meinung dass die bisherige Regelung die bessere ist?
Was weist den Neffen des Onkels und den Geschäftspartner des Bruders als verantwortungsbewusste Angler aus ...
Beziehungsweise was disqualifiziert die anderen 4 Personen?
Unsere Reglementierungswut ... unsere halbherzige Liberalität! ... und unser krampfhaftes Bemühen
weltoffen zu erscheinen!
Ich bin eindeutig für die neue Regelung!
Gleiches Recht für ALLE!
Sogar für Bundesbürger 
Gruß,
Peter