Zitat von PietrocelliAlles anzeigenHierzu habe ich folgende Fragen:
1. Kann ein gemeinnütziger Verein überhaupt die Aufnahme von
neuen Mitgliedern ablehnen?
2. Ist die Mitgliedschaft in einem Verein nicht gleichbedeutend mit
dem Recht dann in den Vereinsgewässern fischen zu dürfen?
3. Sind Preise für Angelkarten zzgl. Mitgliedsbeiträgen von dann
insgesamt ca. 300.-- Euro/Jahr normal?
zu 1)
Jeder Verein ist eine gemeinnützige Vereinigung von Gleichgesinnten.
Es "darf" kein finanzieller Überschuss erwirtschaftet werden - die Einnahmen dürfen die Ausgaben nicht dauerhaft überschreiten.
Daher ist es nötig, anhand der Gewässerproduktivität eine max. Mitgliederzahl festzusetzen.
zu 2)
Das legen die Mitglieder / Vorstände des Vereins in Ihrer Satzung per Mehrheitsbeschluss fest.
zu 3)
Das liegt an Angebot und Nachfrage ...
Es gibt bestimmte Fliegenfischer-Strecken in Bayern, bei denen ellenlange Wartelisten bestehen
und der Beitrag um ein mehrfaches höher ist.
Gruß,
Peter