In ganz Deutschland braucht man eine Fischereiprüfung, um Angeln zu dürfen. Ganz Deutschland? Nein, ein kleines Dorf in Norddeutschland, gelegen an der schönen Weser...
Ein Bremer (Person Ü18 mit Hauptwohnsitz in HB) darf laut Stockangelrecht von Annodünnemals tatsächlich auch ohne Fischereiprüfung mit 2 "Stockangeln" in der Weser, soweit in Landesgrenze fliesst blabla ebenfalls angeln. Das ganze ist auch noch im legendären BremFiG, was sich so richtig herrlich widersrüchlich liest, verankert und gilt nach wie vor.
S/H hat den Begriff "Ausländer" auch mal regional eingegrenzt, um bei Deckerts Formulierung zu bleiben... Jeder "Touri" ohne Fischereischein mit Wohnsitz ausserhalb der Landesgrenze (darum Ausländer ;)) kann für 4 Wochen im Jahr eine "Sondergenehmigung" erwerben, die dann für diverse Gewässer (auch Ostsee ;)) gültig ist.
Zu den Forellenpuffs: ich bin dieses Jahr im April seit 6 oder 7 Jahren das erste mal wieder in einem solchen Etablissement gewesen und wurde das allererste mal nach meinem Schein gefragt. Die Frage war eher mürrisch gestellt worden, aber als er die Papiere prüfte, wurde der Wirt freundlich und zuvorkommend.