Hey Munni!
Mit Sicherheit hast du mittlerweile eine Lösung für dein Problem gefunden, würde aber trotzdem nochmal gerne eine Antwort geben für all diejenigen, die sich ebenfalls mit der Gesetzeslage bzgl. der Fischerprüfungen in anderen Bundesländern beschäftigen.
Zunächst zu den Prüfungsterminen in Bayern - hier werden relativ oft Prüfungstermine über das ganze Jahr hinweg angeboten. Diese werden hier veröffentlicht: https://fischerpruefung-online…/Kurssuche?execution=e1s1
In Bayern kannst du den Fischereischein nur mit einem Prüfungszeugnis beantragen, den du nach der bestandenen bayrischen (!) Fischerprüfung erhältst. Zur Prüfung wirst du zugelassen, wenn du den 30-stündigen Vorbereitungslehrgang absolviert hast.
Wenn du also eine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland ablegst, kannst du mit dem ausgestellten Prüfungszeugnis in Bayern gemäß § 2 (2) AVBayFiG keinen Fischereischein beantragen, wenn du zum Zeitpunkt der Prüfung deinen Wohnsitz in Bayern hattest. Hier gilt also das "Wohnsitzprinzip".
Für Bayern gibt es also leider keine Möglichkeit, den Präsenz-Vorbereitungskurs zu umgehen. Ich lebe in NRW und habe meinen Fischereischein ohne Probleme in Saarland gemacht. Mit dem Fischereischein darf auch in den meisten Bundesländern geangelt werden, die Ausnahme ist hier auch Bayern.
Für die Prüfung habe ich mit dem Onlinekurs von Fishing-King gelernt und ich kann diesen jedem ans Herz legen. In Saarland ist ein Vorbereitungslehrgang auch Pflicht, allerdings wird hierfür auch der Onlinekurs anerkannt.
Meine Freundin lebt in Bayern, ist Krankenschwester und hatte auch immer aufgrund der Arbeitszeiten an Wochenenden das Problem, an einem Lehrgang teilzunehmen. Schade, dass in Bayern immernoch auf den Präsenz-Lehrgang bestanden wird.
LG Maria