Beiträge von Brathering

    Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass der Themenöffner ganz offensichtlich ein Fehlverhalten begangen hat… Moral hin oder her.
    Außerdem scheint er offensichtlich zur „Nehmerfraktion“ zu gehören, was sein Verhalten hier im Forum klar macht – Außer der Suche nach einer Lösung seines Problems kam von ihm nichts. :(

    Außer der Tatsache, möglichts viel Fläche des Körper mit Stoff zu bedecken, setze ich auf Autan und lege Zitronenscheiben am Angelplatz aus... ob es hilft? Bei mir ja, die Stiche halten sich in Grenzen :).

    Hallo Mario,


    wieder ein Berliner... willkommen.


    Goldmakrelen zu beobachten sollte in Berlin etwas schwer fallen... evtl. im Aquarium. Elefanten gibt es zuhauf, meist in Porzelanläden ;) ...und als Fußballer bleibt ja nur blau-weiß oder rot-weiß... oder?


    Nochmals, viel Spaß hier.

    Bei uns in der Region gibt es zwei Fisherman's Partner Angler-Fachmärkte, die sehr gut im Bereich Kleidung sortiert sind und gerade auch in den Größen für Erwachsene immer was am Lager haben. Ein Fisherman's Partner sollte sich auch in deiner Nähe finden lassen.

    Hallo Carp Gear,
    die RedArc ist eine tolle Rolle wurde aber Lt. Spro für das Fischen im Süßwasser entwickelt. Das Pendant dazu ist die ZaltArc, die salzwasserfest ist.

    Zitat von Johnny79

    ...Erpressung würde ich das nicht nennen...


    Es ist auch keine Erpressung, es ist Nötigung. Für den Tatbestand der Erpressung muss die Erlangung eines Vermögensvorteils vorliegen. Für den geforderten Eintritt in den Verein müssen zwar auch Geldleistungen erbracht werden, aber dafür erfolgen auch Gegenleistungen seitens des Vereins, so dass kein Vermögensvorteil vorliegt..
    Eine weitere Tatsache ist, dass hier Fischwilderei nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt.
    Zitat: „Fischwilderei ist die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Wenn Jemand mehr Fisch entnimmt, als ihm durch die Regelungen zugesagt wurde, ist das eine Verletzung eines fremden Fischereirechts.


    So, nun mal die Klugscheißertaste auf aus. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es bei einem klärenden Gespräch zwischen beiden Parteien möglich sein sollte, die Kuh vom Eis zu holen, man muss nur aufeinander zugehen..

    Das Brassen in einigen Regionen unter "Polizeischutz" stehen ist mir neu, da habe ich wieder dazugelernt. Bei uns gibt es sie zu hauf und in Größen, dass sie auch "Klodeckel"genannt werden. Bachforellenangler: Das ist das Ätzende an diesem Fisch, da kommt man vor lauter Gräten nicht zum essen. Ich habe es schon lange aufgegeben diesen Fisch mit einer Pfanne zu kreuzen. :)

    Ich bin der Olaf und der Neue im Bunde.
    Ich komme aus der Hauptstadt, lebe und angle aber in Brandenburg. Ich gehe auf fast alles, was im Süßwasser herumschwimmt und das schon seit fast fünfzig Jahren. In der letzten Zeit habe ich das Angeln an Forellenseen für mich entdeckt und werde mich in Zukunft intensiver damit befassen.