Beiträge von AvalonBarsch

    Zitat von asphaltmonster

    In RLP gilt, neben den Artenschonzeiten, eine sog. "Frühjahrsschonzeit" vom 15.4 bis 31.5.
    In dieser zeit sind Raubfischköder UND Systeme verboten.


    Kleine Randbemerkung: DropShot mit dem Tauwurm als Köder und mit all seinen Variationen sind aktiv geführte Systeme zum Raubfischfang und somit auch verboten.


    Stimmt so nicht ganz.


    Die Frühjahrsschonzeit gilt nur für die in §18 FischGDV RP , aufgeführten Gewässer. Nicht für komplett Rheinland-Pfalz.
    Das gleiche gilt auch für die Verwendung der Köder und Systeme, auch diese sind nur in den aufgeführten Gewässern verboten.