• Zitat von Thuni

    Futtermittelverbot
    Seit dem 1.12.2000 gilt das Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des inner gemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel. Nach diesem Gesetz dürfen Futtermittel, die aus Teilen von warmblütigen Landtieren hergestellt bzw. mit diesen vermischt werden, nicht mehr verfüttert werden. Das bedeutet für die Praxis, Hunde- und Katzenfutter dürfen nicht mehr als Lockfutter oder Angelköder benutzt werden. Verstöße gegen dieses Gesetz haben den Einzug der Angelgeräte zur Folge und können mit Bußgeld bis zu Euro 25000,-- belegt werden.
    Wir bitten dieses Verbot unbedingt zu beachten !!


    Das steht zumindest auf der Seite meines Angelvereins!


    Hm sehr komisch.
    Also das Verbot hat scheinbar nur Dein Verein, dann kommt hinzu das sie keine Angelgeräte einziehen können, das wäre Diebstahl, und wenn die Informationen unseres Vorsitzenden richtig sind, dann darf ein Bußgeld nicht den Jahresbeitrag eines Vereins überschreiten, von daher halte ich 25000 Euro für sehr sehr unwahrscheinlich.


    In der Praxis bedeutet es also das Dein Verein es intern verboten hat. Aber Abholen oder solche fantastischen Bußgelder auferlegen, das können sie normal nicht. Ich denke wie reverend, die haben eine Regelung für die Landwirtschaft aufs Angeln umgemünzt.


    Zitat

    Nach diesem Gesetz dürfen Futtermittel, die aus Teilen von warmblütigen Landtieren hergestellt bzw. mit diesen vermischt werden, nicht mehr verfüttert werden.


    Btw. bedeutet deren Interpretation ebenfalls das Katzen- und Hundefutter nicht mehr an Katzen und Hunde verfüttert werden darf. :D
    Hat zufällig Dein Vorsitzender (bzw. irgendein Vorstandsmitglied) einen Hund oder eine Katze? Dann frage die mal bei einer Sitzung womit sei die füttern. Wenn sie sagen Katzenfutter bzw. Hundefutter, dann weiße darauf hin das es 25000 Euro kosten könnte. :D :D :D


    Manche haben den Schuß nicht mehr gehört.


    Btw. wenn man Katzenfutter ohne Tierzutaten nimmt, dann bleibt es Katzenfutter und ist damit verboten laut Deinem Vorstand, obwohl es nichts davon enthält. Auch sehr komisch. Da gibt es also einige Punkte wo Du Deinen Vorstand vermutlich in Erklärungsnöte bringen kannst bezüglich dieser Regelung.
    Wobei hat er es jetzt eigentlich wirklich verboten oder ist da nur dieser Hinweis, ohne das es vom Verein verboten ist? Dann dürftest Du ja weiterhin damit fischen und der Verein an sich könnte Dir nichts, er könnte höchstens einen Verstoß gegen das Gesetz weitermelden. Genau wie Du es kannst wenn derjenige seine Katzen mit Katzenfutter füttert. Wie hoch aber da die Chance ist das die es auch so interpretieren wie Dein Vorstand? :D :D :D


    Leber habe ich auch schon ein paar Mal allerdings erfolglos) versucht. Soll aber auch klappen. Ich habe gehört das jemand seine Raubfischruten immer damit beködert weil er meint es sei ein Raubfischköder. Habe den aber noch nicht dabei gesehen, denn eine Raubfischrute ist es nur wenn da Fisch oder Fischteile dran sind. Mit Leber an den Raubfischruten und Wurm an den Friedfischruten hat er dann zuviele Friedfischruten draußen. Und derjenige würde sich die Arbeit nicht machen wenn er damit nicht Erfolg hätte (scheinbar mehr wie mit Köfi, wobei ich Köfi für einen guten Aalköder halte)..

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