Kontrolleurschein??

  • Hi leute,
    ich wollte mal fragen ob es irgendwo im gesetz oder in der satzung verankert ist das der besitzer eines Kontroleuscheins den Bundesfischereischein haben muss!
    ich bin selber kontroleur ,und wurde heute von jemandem kontrolliert der zwar einen kontrolleurschein hat aber keinen bundesfischreischein besitzt,darf ein verein an passive mitglieder ohne bundesfischreischein einen solchen schein aushändigen?


    um der frage vorzubeugen:ich hatte meinen kontroleurschein nicht dabei!!


    gruß pascal

  • nein,
    es geht darum ob ein VEREIN jemandem einen derartigen schein aushändigen darf der keinen fischereischein besizt!


    ich meinete keinen staatlichen kontrolleur,über die weiß ich ja auch bescheid,unser verein hat ein paar mitgliedern "Kontroleurscheine" ausgehändigt,um die gastangler und auch die vereinsmitglieger zu kontrolieren!


    wie soll man denn bitte angler kontrollieren wenn man selber keine ahnung davon hat??


    gruß pascal

  • So sieht's in Bayern aus - aus der AVFiG:

  • Hi reverend
    das ist ja schon mal gut zu wissen!aber wie das mit vereinen aussieht weißt du nicht zufällig oder?
    die werden zwar selber entscheiden dürfen wem sie einen kontrolleurschein geben und wem nicht,aber dürfen die den auch an personen ohne fischreischein geben??


    gruß pascal

  • Dass sollte aus der AVFiG hervorgehen...
    In unserem Verein wurde ein neuer Fischereiaufseher bestimmt. Selbstverständlich ist er Inhaber eines Fischeischeins.
    Ernannt werden kann er aber erst, wenn er an der oben in der AVFiG genannten Prüfung erfolgreich teilgenommen hat.
    Vorher darf und wird er keinen am Wasser kontrollieren.

  • das meine ich ja,
    aber wie sieht das aus wenn der "kontrolleur" vom verein berufen wird,und keine prüfung machen muss!?
    ich habe ja auch den Vereinsinternen "kontrolleurschein" und musste auch keine prüfung ablegen!
    aber ich denke schon das es doch eigentlich bindend ist als kontrolleur,der Angler auf die richtigkeit ihres tuns zu kontrolllieren hat,einen fischreischein zu haben,mit dem ja automatisch die nötigen gesetze und regeln am gewässer bekannt sind!
    wie gesagt,ich wollte wissen ob ich von jemandem der keinen fischreischein hat,aber einen "kontrolleurschein",kontrolliert werden darf!!
    ich halte es für etwas unsinnig jemandem diesen schein auszuhändigen wenn er keine ahnung hat was angeln eigentlich ist!


    hier mal die situation von heute:
    also. ich stand bei uns am see und habe mit der fliegenrute etwas werfen geübt!!!!(ohne haken)
    dann kam unser kontrolleur ohne fischreischein und meinte doch ernsthaft ich würde dort angeln,als ich gesagt habe ich würde ohne köder mit sicherheit nichts fangen können,meinte dieser (weil er das fliegenfischen scheinbar nicht kannte)das dies auch kein ort zum
    (wörtlich:) "Spielen" wäre!!!da ich meinen Kontrollschein leider nicht dabei hatte,konnte ich dazu leider nichts sagen!!
    ich finde es lächerlich solchen leuten den auftrag zu geben andere angler zu kontrollieren!!!


    gruß pascal

  • Hi,
    klar kenne ich den vom sehen!allerdings haben wir rund 300 mitglieder,und die besagte person is auch noch passiv im verein!!ich denke der hat nur nen konti schein weil der mit unserem Vorstand gut kann und auch noch direkt am see wohnt!!!
    und deswegen wollte ich mal wissen ob der verein dem überhaupt diesen schein geben darf!!weil ich sowas nicht verstehe und auch auf der nächsten versammlung diesen punkt anbringen wollte!! ;)


    gruß pascal

  • Meines Wissens ist es nicht rechtens, jemanden ohne Fischereischein
    zu Kontrollzwecken zuzulassen.
    Mag ja sein, dass auch das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
    Ohne Gesetzestexte wälzen zu wollen:


    Bei uns in Hessen muss der Inhaber des Kontolleurscheines (netter Ausdruck übrigens) auch im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Zusätzlich muss ein separater Lehrgang (meistens ein Ein-Tages-Lehrgang) absolviert werden.
    Zulassungsvorraussetzung ist wie gesagt der Fischereischein.

  • Zitat von carphunter1968

    bei uns in nrw ist der fischereischein für alle kontolleure pflicht!


    hi,
    super genau das wollte ich wissen!!dann werde ich das auf der nächsten versammlung anbringen!!!mal schauen was unser vorstand dazu sagt,aber die haben mit sicherheit wieder irgendeine ausrede dafür!1oder heißt wieder das darüber nicht diskutiert wird!!!
    das war bis jetzt immer so!!


    gruß pascal

  • @ elektrofant,
    auch in Sachsen-Anhalt muss ein Fischereiaufseher den gültigen Fischereischen mitführen / besitzen.
    Ausnahme: die Polizei / Wasserschutzpolizei!


    Ist übrigens mein Steckenpferd:
    Werde ich kontrolliert, will ich den Fischereischein zusätzlich zu dem Kontrollausweis sehen >>>
    das hat schon so manchem Aufseher die Sprache verschlagen.


    In dem Fall kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde tätigen >>> dann hat der Aufseher aber Spaß, da er ja nicht über rechtliche Dinge Bescheid wusste :D


    P.s. ich war selbst Fischereiaufseher und kenne zudem die rechtliche Grundlagen vom Studium.
    Ist schon nützlich, wenn man sich besser auskennt :badgrin:

  • Hi
    gneau,es ist sehr nützlich wenn man sich auskenn,und da ich das jetzt auch tue,werde ich das thema mal in der nächsten versammlnug anbringen und ich in mir ziemlich sicher das drei unserer vereinsinternen "kontroleure"ihren schein dann abgeben dürfen!die haben nicht nur keinen fischreischein,sondern haben auch überhaupt keine ahnung vom angeln!!!!


    mal schauen was sich so ergibt!!
    Ps: ich habe mich auch für den Amtlichen Fischreiaufseher beworben,kann mir jemand sagen wie die prüfung und so audehen und ablaufen?


    gruß pascal

  • hmmm... ich wurde bisher noch nie kontrolliert... aber ich ging bisher immer davon aus, dass ich jeden angelkolege kontrollieren darf, sobald ich selbst den fischereischein habe.
    bei uns gibt es sehr viele russen, die schwarzangeln... wenn ich sie sehen würde, müsste ich ja theoretisch nen kontrolleur holen um ihre scheine zu überprüfen... oder darf ich doch selbst diese kontrolle durchführen?

  • Im Prinzip darfst du das.
    Aber es ist dringend davon abzuraten, vor allem, wenn du alleine bist, und die Schwarzfischer, wie meistens, zu mehreren.
    Lieber unbemerkt das Weite suchen, nach Autos Ausschau halten, Nummern notieren, zum Handy greifen, Polizei anrufen...

  • In Bayern darf man das nicht, oder täusche ich mich da sehr? Meines Wissens darf nur die Polizei, der Gewässerbesitzer/Pächter und eben ein offizieller Kontroleur kontrollieren. Bei allen anderen fällt das unter Amtsanmaßung. So hat uns das der Lursleiter bei der Fischerprüfung erklärt... Wenn ichs noch richtig im Kopf hab, ist auch schon wieder 10Jahre her...

  • Zitat von reverend

    Im Prinzip darfst du das....


    Das sehe ich anders ...


    Man kann natürlich versuchen zu kontrollieren und der Kontrollierte kann seine Papiere zeigen.


    Beide müssen jedoch nicht wenn sie nicht wollen.


    Gruß,
    Peter

  • Das sehe ich genauso wie Taxler.
    Kontrollen sind nur von den dazu ermächtigten Personen durchzuführen.
    Die entsprechende Ausbildung wird ja nicht umsonst angeboten, denn die eine oder andere rechtliche Grunbdlage sollte man schon drauhaben.
    Im übrigen ist für Kontrollorgane, bis auf die oben genannten Ausnahmen (Wasserschutzpolizei etc.) das Mitführen des Fischereischeines bei der Durchführung von Kontrollen PFLICHT. Es ist schlichtweg gesetzwidrig Kontrollorgane ohne die dafür erforderliche Ausbildung (wie auch immer die aussieht) einzusetzen.


    Vorstände von Angelvereinen, die dieses dulden oder ermöglichen, sollten sich doch einfach einmal mit den unteren Wasserbehörden der örtlichen Kommunen kurzschließen. Spätestens hier laufen die Beschwerden eines kundigen und kontrollierten Anglers auf. Und dann wünsche ich schon von hier aus viel Spass beim Ortstermin.




    Ich mein ja nur...



    :?

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