Neuigkeiten aus Hessen

  • Am 14.12.2016 wurden für Hessen einige Änderungen der Fischereivorschriften geändert, für Interessierte hier der Link zum Download.


    http://www.rv.hessenrecht.hess…cht_rv.html#docid:7706944


    Hierbei wurden einige Sachen beschlossen, die ich persönlich sehr befürworte, allerdings auch einiges was ich sehr befremdlich finde.


    1) Der Besatz von Aalen in stehenden, abgeschlossenen Gewässern ist nun grundsätzlich untersagt.
    Sehr gut - der bisherige Besatz diente ausschließlich zum Wohle/Spaß der Angler, ein Besatz sollte meiner Meinung nach auch etwas für die Erhaltung der jeweiligen Fischart bringen.


    2) Atlantische Forellen (Bach-See-Meerforellen) haben ein Entnahmefenster
    Auch absolute Zustimmung meinerseits, das Schonmaß beträgt 25 cm und Forellen über 60 cm dürfen nicht entnommen werden.


    3) Wegfall Schonzeit der Barbe
    Hab ich persönlich keinerlei Problem damit, da der Fisch sich trotzdem reproduziert und während der Laichperiode nicht frisst.


    4) Anhebung Schonmaß Zander auf 50 cm
    Das wurde endlich Zeit, bei vielen Anglern ist das schon seit langem das persönliche Schonmaß, nun amtlich.
    Das wird aber nicht viel bringen, denn....


    5) Wegfall der Schonzeit des Zanders
    Nun werden die Böcke offiziell und legal von den Nestern gefangen. Bisher wurden sie wenigstens noch zurückgesetzt, jetzt wandern sie auch ab in die Taschen vieler, verantwortungsloser Angler.


    Meiner Meinung nach absolut unverantwortlich und nicht durchdacht - dazu noch ein krasser Widerspruch zu 4) Anhebung Schonmaß.

  • Ich persönlich finde es immens gut und wichtig, das die Formulierung zum Zurücksetzen (§10) nicht wie im Entwurf übernommen wurde, sondern so wie die Hessenfischer es in ihrer Stellungsnahme gefordert und vorgeschlagen haben. Gut gemacht, VHF!


    Greetz,
    Grey

  • Zitat von TeamEichsfeldAngler


    Hat Hessen mittlerweile Zugang zum Meer?


    Ja - Vadder Rhein. Wieso ?


    Zitat von GreyShade

    Ich persönlich finde es immens gut und wichtig, das die Formulierung zum Zurücksetzen (§10) nicht wie im Entwurf übernommen wurde, sondern so wie die Hessenfischer es in ihrer Stellungsnahme gefordert und vorgeschlagen haben. Gut gemacht, VHF!


    Greetz,
    Grey


    Stimmt - das wollte ich noch als gesondertes Thema ansprechen. Finde ich sehr gut, so kann man sich etwas legalisieren. Allerdings ist das auch wieder so verfasst, dass man viel interpretieren kann / muss.

  • Ja, aber immerhin haben wir jetzt ein erstes Entnahmefenster.... TOP!


    Für den Hecht war das meines Wissens auch angedacht in der Stellungnahme des VHF. Hat es da leider nicht in die Endfassung geschafft.


    Die Sache mit der gestrichenen Zanderschonzeit ist schade. War in der Stellungnahme auch deutlich abgelehnt und begründet worden.

  • Zitat von #Allround#Nachhaltig

    Die Hecht zanderschonzeit überlappt sic doch?
    Bei mir ist es so wenn ein raubfisch schonzeit hat ist kunstköderangeln und köfiangeln verboten. auch auf barsch. von daher macht es dooch kein unterschied.
    Oder ist das bei euch anders?


    Das liegt im Ermessen des Fischereiberechtigten bzw. Pächters.
    Dieser kann weitere Verschärfungen einführen.

  • Oh das hat er. Man darf nichtmal mit 2cm miniwobbler oder ähnliches kleinzeugs auf barsch und forelle fischen. Ist bei mir in der gegend aber oft so. macht auch teilweise sinn. nachher schmeist einer 30cm real eel auf barsch :D
    bei streamern gibt es dann aber komischerweise kein maximum. Fliegenfischen ist aber eh eher selten bei uns hier.

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